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Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Berlin 11046047080900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11046047080900

Leistungsbezeichnung

Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zeugen (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Kostenerstattung (Schlagwort), Aufwandsentschädigung (Schlagwort), Verdienstausfall (Schlagwort), Fahrtkosten (Schlagwort), Fachgericht (Schlagwort), Sozialgericht (Schlagwort), Verwaltungsgericht (Schlagwort), SG (Schlagwort), VG (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
beteiligt?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall
  • Zeitversäumnis
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
    Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
    Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
  • Bescheinigung über Verdienstausfall
    Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
    Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
    Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
  • Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden