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Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden

Berlin 99110093261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110093261000

Leistungsbezeichnung

Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden

Leistungsbezeichnung II

Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wirbeltier (Schlagwort), geschützten Arten (Schlagwort), CITES (Schlagwort), Pflanzenschutz (Schlagwort), Pflanzenarten (Schlagwort), Umweltschutz (Schlagwort), Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung (Schlagwort), EG-Vermarktungsgenehmigung (Schlagwort), Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Schlagwort), Artenschutz (Schlagwort), Tierschutz (Schlagwort), Fauna (Schlagwort), BfN (Schlagwort), Flora (Schlagwort), Schutzbestimmungen (Schlagwort), Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten (Schlagwort), Elfenbein (Schlagwort), Antiquitäten (Schlagwort), Ozelot (Schlagwort), Landschildkröten (Schlagwort), Präparate (Schlagwort), Pelze (Schlagwort), Haustiere (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie das Tier zu Beginn der Haltung anmelden, nach Beendigung der Haltung abmelden oder Änderungen mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmitteilung eines besonders geschützten Wirbeltieres
    Online möglich oder Sie machen eine formlose schriftliche Anzeige per Post oder per E-Mail.
  • Angaben zum Tier
    Die jeweilige Anzeige muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib,
    Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
  • Nachweis über die legale Herkunft
    Je nach Fall bezieht sich dieser Nachweis auf folgende Angaben:
    • Zu- oder Abgangsdaten (einschließlich Tod)
    • Angaben über Art, Alter, Geschlecht, Standort und Verwendungszweck
    • Angaben zur Herkunft (z.B. Vermarktungsgenehmigung, Kaufvertrag, oder Zuchtbelege)
    • Angaben zu den Elterntieren
    • Angaben zur Kennzeichnung
    • Ggf. Angaben zur rechtmäßige Einfuhr (Einfuhrgenehmigung)
  • Ggf. aussagefähige Fotos
    Fotos sind vorzugsweise digital einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sie aussagefähig sind. Für lebende Tiere sind die Vorgaben zur Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung zu berücksichtigen (die Fotodokumentation ist zum Beispiel für bestimmte Landschildkröten zulässig).
  • Ggf. weitere Angaben zur Nämlichkeitsprüfung
    Gibt es Zweifel daran, dass die vorgelegten Nachweise oder Dokumente und das im Antrag genannte Exemplar identisch sind, müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Wirbeltier der besonders geschützten Arten
    mit einem Kreuz (+) bezeichnete Arten in Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV
  • Legale Herkunft und rechtmäßiger Erwerb der geschützten Tierart
  • Beginn der Haltung
    Bei Beginn der Haltung muss das Tier unverzüglich angemeldet werden.
  • Ende der Haltung
    Melden Sie das Tier ab bei Tod, Verkauf, Entweichen oder Diebstahl.
  • Änderung von Daten
    Machen Sie eine Änderungsmitteilung, zum Beispiel bei einer vorübergehenden Änderung des Aufenthaltsortes des Tieres oder für die Änderung der Halterdaten (beispielsweise Adressänderungen, falls Sie umziehen).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden