Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verpflichtungserklärung abholen (Schlagwort), Ausstellung (Schlagwort), Abholung (Schlagwort), VE (Schlagwort), Haftung (Schlagwort), Lebensunterhalt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bevor Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden kann, müssen Sie diese persönlich vor Ort im Landesamt für Einwanderung (LEA) unterzeichnen.
- Ihr Pass oder Personalausweis
Bei Unterzeichnung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person genügt auch eine Kopie. - Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen: Gültiger Aufenthaltstitel
Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. - Bei Unterzeichnung durch bevollmächtigte Dritte: Weitere Dokumente
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- schriftliche Vollmacht für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
- Sie haben online die Verpflichtungserklärung abgegeben
- Sie haben einen Termin
Das Landesamt für Einwanderung hat Ihre online eingereichten Unterlagen geprüft und Ihnen einen Termin zur Aushändigung der Verpflichtungserklärung mitgeteilt. - Persönliche Vorsprache
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich auch durch bevollmächtigte Dritte möglich.