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Verpflichtungserklärung unterzeichnen

Berlin 11010005261900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010005261900

Leistungsbezeichnung

Verpflichtungserklärung unterzeichnen

Leistungsbezeichnung II

Verpflichtungserklärung unterzeichnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verpflichtungserklärung abholen (Schlagwort), Ausstellung (Schlagwort), Abholung (Schlagwort), VE (Schlagwort), Haftung (Schlagwort), Lebensunterhalt (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bevor Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden kann, müssen Sie diese persönlich vor Ort im Landesamt für Einwanderung (LEA) unterzeichnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Pass oder Personalausweis
    Bei Unterzeichnung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person genügt auch eine Kopie.
  • Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen: Gültiger Aufenthaltstitel
    Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.
  • Bei Unterzeichnung durch bevollmächtigte Dritte: Weitere Dokumente
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
    • schriftliche Vollmacht für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung

Voraussetzungen

  • Sie haben online die Verpflichtungserklärung abgegeben
  • Sie haben einen Termin
    Das Landesamt für Einwanderung hat Ihre online eingereichten Unterlagen geprüft und Ihnen einen Termin zur Aushändigung der Verpflichtungserklärung mitgeteilt.
  • Persönliche Vorsprache
    Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich auch durch bevollmächtigte Dritte möglich.

Kosten

Keine (Die Gebühr wurde bereits im Online-Antrag bezahlt.)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Etwa 10 Minuten, Wartezeiten sind im Einzelfall möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden