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Steuerberatung - Berechtigung zur Führung der Berufszusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" beantragen

Berlin 99135011067000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135011067000

Leistungsbezeichnung

Steuerberatung - Berechtigung zur Führung der Berufszusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" beantragen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberatung - Berechtigung zur Führung der Berufszusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

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Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und europäische Rechtsanwälte, die sich auf die Steuerberatung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe spezialisiert haben, können auf Antrag die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" erhalten.

Um diese Zusatzbezeichnung führen zu dürfen, müssen sie eine mündliche Prüfung bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Über die Verleihung der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird eine Urkunde von der Steuerberaterkammer ausgestellt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung". Das können Sie online oder postalisch erledigen. Im Antrag können Sie sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Teilnahme an der ansonsten verpflichtenden mündlichen Prüfung befreien lassen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefreiung erfüllen oder lädt Sie zu einem Termin für die mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss ein.
5. Die Verleihung der Berechtigung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung
    Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend.
  • Lebenslauf
    mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang.
  • Nur im Falle der Befreiung von der mündlichen Prüfung: Sachkundenachweis
    Geeignete Nachweise wie z.B. Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über eine einschlägige Ausbildung im Steuerrecht und mindestens drei jährigen Steuerberatungserfahrung in einem buchführenden land- und forstwirtschaftliche Betrieb, wenn Sie sich von der Teilnahme an der mündlichen Prüfung befreien lassen möchten.
  • Nur im Falle der Befreiung von der mündlichen Prüfung: Arbeitgeberbescheinigung
    Nachweise der praktischen Tätigkeit im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 2 StBerG durch Vorlage einer Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers, wenn Sie sich von der Teilnahme an der mündlichen Prüfung befreien lassen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt oder niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
  • Sie können eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten

ca. 150,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden