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Beglaubigungen von Unterschriften

Hamburg 99014007035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014007035000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigungen von Unterschriften

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unterschriftenbeglaubigungen (Synonym), Amtliche Beglaubigungen (Synonym), Fa. Beglaubigungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§34 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist nur möglich zur Vorlage bei einer Behörde. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen werden soll.

Voraussetzungen

Die Unterschrift wird beglaubigt, wenn das Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift einer Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen ist.

Kosten

Unterschrift ab 5 EUR

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Frist

Keine

Hinweise

Eine Beglaubigung erfolgt Urkunden- bzw. Dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beantragen kann. Beglaubigungen im Bereich des Privatrechts (z.B. Beglaubigung Reisevollmacht Minderjährige) dürfen grundsätzlich nicht  im Hamburg Service vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal