Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug
Inhalt
Liegenschaftsbuch amtlichen Auszug beantragen (Flurstücks- und Eigentumsnachweis)
Begriffe im Kontext
FIS (Synonym), Grundstücksfläche (Synonym), HALB (Synonym), ALB (Synonym), Automatisiertes Liegenschaftsbuch (Synonym), Flurbuch (Synonym), Auszug und Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch (Synonym), ALKIS (Synonym), Flurstück (Synonym), Grundstückseigentümer (Synonym), Bestandsnachweis (Synonym), HALB-Auszug (Synonym), Katasterkarte (Synonym), beschreibende Daten (Synonym), darstellende Daten (Synonym), Tatsächliche Nutzung (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), Erbbauberechtigter (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.03.2025
Fachlich freigegeben durch
LGV ALKIS-Hilfe
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich können Sie den Nachweis hierfür beantragen.
Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise geben Ihnen Auskunft über Angaben zum Flurstück und Gebäude. Diese Angaben sind Flurstücksnummer, Straßenname, Hausnummer und Größe des Flurstücks in Quadratmetern.
Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise informieren Sie über öffentlich-rechtliche Festlegungen.
Diese sind zum Beispiel Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
In den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen sind Ihre Eigentümerdaten des Grundbuchs enthalten.
Die Eigentümerdaten des Grundbuchs sind personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise informieren Sie über öffentlich-rechtliche Festlegungen.
Diese sind zum Beispiel Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
In den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen sind Ihre Eigentümerdaten des Grundbuchs enthalten.
Die Eigentümerdaten des Grundbuchs sind personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.
Für Nachweise mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Unterlagen erforderlich:
- ein Berechtigungsnachweis oder
- eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise Erbbauberechtigten (siehe Link Vollmacht)
Sie sind selbst Grundeigentümer oder Grundeigentümerin.
Sie sind Notar.
Sie sind erbbauberechtigt oder haben eine Vollmacht.
Sie haben ein berechtigtes Interesse.
Sie sind Notar.
Sie sind erbbauberechtigt oder haben eine Vollmacht.
Sie haben ein berechtigtes Interesse.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke, für die Auskünfte beantragt werden.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Im Online-Service stehen Ihnen 2 Online-Dienste zur Verfügung:
Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.
Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Portal Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" gelangen Sie auf das Online-Portal "Liegenschaftskatasterauskunft".
- Hier können Sie die gewünschten Unterlagen vom eigenen PC aus zeitunabhängig auswählen und bestellen.
- Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Lastschrift.
- Nach Abschluss des Bezahlvorganges erhalten Sie eine E-Mail mit Rechnung/Gebührenbescheid.
- In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen Lieferschein mit einem Downloadlink, über den Sie die Unterlagen herunterladen können.
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Bestellformular Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" öffnet sich das Bestellformular.
- Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
- Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen.
- Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Ihren Angaben zur Bestellung als PDF-Dokument.
- Die bestellten Dokumente werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail mit dem zugehörigen Gebührenbescheid zugeschickt.
Online-Portal Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
LGV:
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: bis zu 3 Arbeitstage
Produkte ohne berechtigtes Interesse: innerhalb eines Tages
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 5 Minuten
LGV:
Stand 05.02.2025: ca. 2-3 Wochen
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- Eine Bestellung per E-Mail, Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.
- Der Support für die Online-Portale erfolgt über die E-Mail-Adresse lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
- Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
- allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
- Bearbeitungszeiten
- und die verschiedenen Produkte
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter (siehe Link Vertriebswege).
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.
- Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Angaben zum Flurstück und Gebäude wie Flurstücksnummer, Straßenname, Hausnummer und Größe des Flurstücks in Quadratmetern.
- Sie informieren über öffentlich-rechtliche Festlegungen zum Beispiel über Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
- Die Nachweise enthalten Eigentümerdaten des Grundbuchs.
- Bei Eigentümerdaten des Grundbuchs handelt es sich um personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.