Infektionskrankheiten melden
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Das Gesundheitsamt ist Ihre Anlaufstelle für meldepflichtige Krankheiten oder Erreger.
Wenn Sie betroffen sind, wird sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Ziel des Infektionsschutzes ist es, Sie und andere vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Es geht darum, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, ihre Ausbreitung zu verhindern und Infektionen vorzubeugen.
Das Gesundheitsamt kümmert sich um die Meldung von meldepflichtigen Krankheiten oder Erregern. Falls Sie betroffen sind, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit Ihnen auf.
Es wird nach der Infektionsquelle gesucht und gemeinsam mit Ihnen über Maßnahmen gesprochen, um die Verbreitung der Krankheit zu stoppen. Sie erhalten außerdem Beratung zu Hygieneregeln, die helfen, andere zu schützen.
Falls nötig, kann das Gesundheitsamt Maßnahmen wie ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen oder ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe anordnen, um die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern.
Das Gesundheitsamt steht Ihnen auch mit Beratung und Informationen zur Seite, zum Beispiel zu:
- Verhinderung der Weiterverbreitung von Krankheiten
- Vorbeugenden Maßnahmen
- Hygienefragen, etwa im Krankenhaus
- Impfungen
- In der Regel teilt der behandelnde Arzt oder das zuständige Labor die meldepflichtige Erkrankung oder den meldepflichtigen Erreger der zuständigen Stelle direkt mit. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Sie selbst verpflichtet sein könnten, eine Meldung zu machen, etwa wenn Sie als Leiterin oder Leiter einer Gemeinschaftseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten oder Schule) tätig sind und ein Fall bekannt wird.
- Wenn Sie von einer solchen Erkrankung oder einem solchen Erreger betroffen sind, wendet sich die zuständige Stell an Sie.
- Die zuständige Stelle bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und berät Sie.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, wie
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Typhus abdominalis
- Windpocken
- Coronavirus
Sie, die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt beziehungsweise das Labor, teilt der zuständigen Stelle mit, wenn
- jemand erkrankt ist oder der Verdacht auf eine Erkankung besteht,
- Erreger nachgewiesen wurden,
- jemand an der Erkrankung oder dem Erreger gestorben ist.
- Schutz vor ansteckenden Krankheiten, Erkennung von Krankheiten, Verhinderung der Ausbreitung und Vorbeugung von Infektionen
- Zuständigkeit des Gesundheitsamtes für die Meldung meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger
- Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes bei Betroffenheit
- Suche nach Infektionsquellen und Besprechung von Maßnahmen zur Eindämmung
- Beratung zu Hygieneregeln zum Schutz anderer
- Anordnung von Maßnahmen wie Besuchs- oder Tätigkeitsverboten bei Bedarf
- Beratung und Information zu Verhinderung der Weiterverbreitung, vorbeugenden Maßnahmen, Hygienefragen und Impfungen