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Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Entfernungsbescheinigung (Synonym), Flächenbescheinigung (Synonym), Grenzinnehaltungsbescheinigung (Synonym), Höhenbescheinigung (Synonym), Koordinatenbescheinigung (Synonym), Maß- und Winkelbescheinigung (Synonym), Identitätsbescheinigung für Flurstücke (Synonym), Bescheinigung § 1026 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

LGV Grenzvermessung

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen

Teaser

Sie können verschiedene vermessungstechnischen Bescheinigungen für Ihr Grundstück erhalten.

Volltext

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
  • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
Entfernungsbescheinigung
  • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
  • Angabe in Metern oder Kilometern
Flächenbescheinigung
  • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
Flurstückslagebescheinigung
  • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
Grenzinnehaltsbescheinigung
  • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
Höhenbescheinigung
  • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
Identitätsbescheinigung
  • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
Koordinatenbescheinigung
  • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
Maß- und Winkelbescheinigung
  • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
  • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
  • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Kosten

Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
  • Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
  • Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
  • Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
  • Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.

Bearbeitungsdauer

Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Frist

keine

Hinweise

Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

Folgende Bescheinigungen können für Grundstückseigentümer bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
  • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
Entfernungsbescheinigung
  • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
  • Angabe in Metern oder Kilometern
Flächenbescheinigung
  • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
Flurstückslagebescheinigung
  • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
Grenzinnehaltsbescheinigung
  • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
Höhenbescheinigung
  • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
Identitätsbescheinigung
  • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
Koordinatenbescheinigung
  • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
Maß- und Winkelbescheinigung
  • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
  • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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