Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Entfernungsbescheinigung (Synonym), Flächenbescheinigung (Synonym), Grenzinnehaltungsbescheinigung (Synonym), Höhenbescheinigung (Synonym), Koordinatenbescheinigung (Synonym), Maß- und Winkelbescheinigung (Synonym), Identitätsbescheinigung für Flurstücke (Synonym), Bescheinigung § 1026 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
LGV Grenzvermessung
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten
- Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
- Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.
- Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
- Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
- Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
- Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
- Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
- Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.
Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Folgende Bescheinigungen können für Grundstückseigentümer bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten