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Amtsgericht, Mahnantrag - allgemeine Anfragen, Info-Center

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Amtsgericht, Mahnantrag - allgemeine Anfragen, Info-Center

Leistungsbezeichnung II

Amtsgericht, Mahnantrag - allgemeine Anfragen, Info-Center

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Mahnantr - allgem Anfr - Info-Center (Synonym), Mahnbescheid - allgem Anfr - Info-Center (Synonym), Antrag auf Erl eines Mahnbesch - allgem Anfr - Info-Center (Synonym), Vollstreckungsbescheid - allgem Anfr - Info-Center (Synonym), Mahnantrag - allgem Anfr - Info-Center (Synonym), Abt 77 B, Amtsgericht (Synonym), Mahnverf Altverf (Verfahren bis 1998) Abt 77 B, Amtsgericht (Synonym), Online-Mahnantrag (Synonym), Mahnbescheid online (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das Gemeinsame Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist für den Erlass von Mahn-und Vollstreckungsbescheiden sowie die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig. 

Volltext

Das Gemeinsame Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist für den Erlass von Mahn-und Vollstreckungsbescheiden sowie die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig. Ratenzahlung kann nur durch den Antragsteller (Gläubiger) bewilligt werden. Seit dem 1.1.2020 ist die Einreichung des Widerspruchs für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister im automatisierten Mahnverfahren nur noch in maschinell-lesbarer Form zulässig. Dies ist z. B. über online.mahnantrag.de (Reiter Folgeanträge) möglich. Für diesen Rechtsbehelf dürfen die amtlichen Formulare von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern nicht mehr genutzt werden. Privatpersonen und Unternehmen sind davon nicht betroffen. Bei Erhebung des Widerspruchs bei einem anderen Gericht tritt keine Fristwahrung ein. Es gilt hier das Eingangsdatum beim erlassenden Mahngericht. Ein Einspruch wird grundsätzlich formlos eingelegt und kann auch per Fax erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für das maschinelle Mahnverfahren. Antragsformulare für das maschinelle Mahnverfahren sind z.B. auch in Schreibwarengeschäften erhältlich. Empfohlen wird jedoch der Onlinemahnantrag: www.online-mahnantrag.de.
Hier besteht die Möglichkeit, die Daten des Mahnantrags direkt am PC zu erfassen. Gleichzeitig findet dort bereits eine Vorprüfung statt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, entweder den Antrag auf Papier auszudrucken und an das Gericht zu senden (Barcode-Antrag), oder je nach technischer Ausstattung diese auch direkt über das Internet an das Gericht weiterzuleiten. Für die Nutzung und Unterstützung wird auf die angegebenen Servicenummern auf den jeweiligen Internetseiten hingewiesen:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/gerichte-und-segmente/mahngericht/antrag-636876

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Prüfung wegen Fristverlängerung ist schriftlich einzureichen. Zahlungsfrist Antragsteller: Der Antragsgegner wendet sich direkt an den Antragsteller. Stellungnahme (Frist des Gerichts): Bitte an das Gericht wenden. Rechtsmittelfristen (Widersprüche und Einsprüche) sind nicht verlängerbar.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Unter der ang. Tel.-Nr. ist das Info-Center erreichbar, das allgemeine Auskünfte erteilen kann. Bei Nachfragen zu laufenden Verfahren ist die Tel.-Nr. 42811-3319 zuständig.
Anfragen zu EDA-Nummern: 42811-3548. Erläuterung: Antragsteller, Rechtsanwälte, Inkassobüros, haben die Möglichkeit, ihre Anträge elektronisch zu stellen, die Anträge werden in elektronische Datensätze (EDA) umgewandelt und dem Mahngericht übermittelt. Die EDA-Nummer bezeichnet den Datensatz.

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

Die örtliche Zuständigkeit liegt beim zentralen Mahngericht (Gemeinsames Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) des Bundeslandes, in dem der Antragsteller/Gläubiger seinen Wohnort hat.

Bei Fragen zur Forderung ist der Antragsteller der Ansprechpartner.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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