Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Amtsgerichte, Nachlasssachen

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Amtsgerichte, Nachlasssachen

Leistungsbezeichnung II

Amtsgerichte, Nachlasssachen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erbscheine, Amtsgerichte (Synonym), Testamente, Amtsgerichte (Synonym), Erbschaften, Amtsgerichte (Synonym), Testamentsvollstreckerzeugnis, Amtsgerichte (Synonym), Erbausschlagungen, Amtsgerichte (Synonym), Nachlasspflegschaften, Amtsgerichte (Synonym), Todesfall, Erbscheine, Amtsgerichte (Synonym), Sterbefall, Erbscheine, Amtsgerichte (Synonym), Nachlasssachen, Amtsgerichte (Synonym), Nachlassgerichte, Amtsgerichte (Synonym), Nachlasssicherungen (DOL), Amtsgerichte (Synonym), Erbschaftsangelegenheiten (DOL), Amtsgerichte (Synonym), Abt 72,73,74,75,76, Amtsgerichte (Synonym), Abt 309,310,311,312, Amtsgerichte (Synonym), Abt 870, 871, 872, Amtsgerichte (Synonym), Abt 407, Amtsgerichte (Synonym), Abt 609, Amtsgerichte (Synonym), Abt 970, Amtsgerichte (Synonym), Abt 707II,709,710, Amtsgerichte (Synonym), Abt 507 IV, V, VI, 571, Amtsgerichte (Synonym), Registerzeichen I, II, IV, V, VI, Amtsgerichte (Synonym), Ausschlagung der Erbschaft, Amtsgerichte (Synonym), Erteilung Erbschein, Amtsgerichte (Synonym), Verwahrung v. Testamenten + Erbverträgen, Amtsgerichte (Synonym), Verwahrung Testament, Amtsgerichte (Synonym), Verwahrung Erbvertrag, Amtsgerichte (Synonym), Erbausschlagung v. Minderjährigen über Familiengericht, Amtsgerichte (Synonym), Hinterlegung von Testamenten, Amtsgerichte (Synonym), Praktikum für Jurastudenten, Amtsgerichte (Synonym), Europäisches Nachlass-Zeugnis, Amtsgerichte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Keine Angabe

Volltext

Keine Angabe

Erforderliche Unterlagen

Bitte telefonisch erfragen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Erbausschlagung wegen Überschuldung des Nachlasses:
Mindestgebühr 30 Euro.
 

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Onlinedienste (alternativ dazu die Antragsformulare unter Downloads sowie den Behördenfinder).
  • Die nächsten Schritte werden Ihnen nach Versand der Terminvereinbarungsanfrage aufgezeigt.
  • Achtung: Ein einfacher Brief an das zuständige Nachlassgericht genügt nicht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Ermittlung des konkreten Ansprechpunktes ist es in diesem Fall erforderlich, den Namen des Erblassers in die Suchmaske einzugeben. Wir bitten Sie, die Eingabe ggf. zu wiederholen (bitte benutzen Sie hierfür den Zurück-Button Ihres Internet-Browsers).
Örtliche Zuständigkeit / Erbschein beantragen:
Grundsätzlich zuständig für die Beantragung des Erbscheins (richtig: die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsantrag), ist das Gericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat. Der Erbscheinsantrag kann auch beim Wohnsitzgericht des Erben beantragt werden sowie über einen Notar (nicht Rechtsanwalt) gestellt werden.
Örtliche Zuständigkeit / Erbausschlagung:
Es ist das Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen zuständig. Die Erbausschlagung kann aber auch bei dem Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden vorgenommen werden. Die Ausschlagung kann grundsätzlich auch bei jedem Notar – ohne Mehrkosten außer der Mehrwertsteuer - erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist ab Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung als Erbe beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein. Zur Begleichung der Gebühr für eine Erbausschlagung erhält der oder die Ausschlagende eine Kostenrechnung. Bar- bzw. Kartenzahlung ist vor Ort nicht möglich. Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlassvermögen und wird einer Gebührentabelle entnommen. 
Die Abgabe eines Antrages zur Terminsvereinbarung für eine Erbausschlagung ist nicht fristwahrend.
Erbausschlagung für Minderjährige muss durch die gesetzlichen Vertreter beim Nachlassgericht erfolgen. Unter Umständen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, die nach der Ausschlagung beim Familiengericht beantragt werden muss.
Erbausschlagung mit Wohnsitz im Ausland:
Erben mit Wohnsitz im Ausland können Erbausschlagungen entweder persönlich im zuständigen Amtsgericht, über einen Notar oder über das deutsche Konsulat beantragen.
Hinweis für Testamente:
Testamente, die verwahrt werden sollen, können per Post an das Amtsgericht geschickt werden oder bei einem anderen Hamburger Amtsgericht in die Verwahrung gegeben werden. Das Testament kann beim Wunschamtsgericht des Testators verwahrt werden.
Rechtsberatung:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare. Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal