Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

Hamburg 99083001011004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011004

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

Leistungsbezeichnung II

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einbenennungen (Synonym), Namensgebung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  •  Lebenspartnerschaftsurkunde

Voraussetzungen

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Kosten

Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

Verfahrensablauf

  • Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
  • Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
  • Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als Lebenspartner können Sie:
  • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
  •  bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal