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Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Hamburg 02000000000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Leistungsbezeichnung II

Versickerung von Niederschlagswasser Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Niederschlagswasser/Regenwasser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Grundwasser - Versickerung Niederschlagswasser

Handlungsgrundlage

§ 8 -10  Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 85 Abs. 1 Hamburgisches Wassergesetzes (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP85
Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung (ErlfrVersV HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ErlfrVersVHArahmen

Teaser

Sie möchten Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern lassen? Gegebenenfalls benötigen Sie Erlaubnis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Die Versickerung von Niederschlagswasser kann eine Alternative zur Regenwasserableitung sein. Versickerung bedeutet, dass Wasser in den Boden einsickert und dort natürlich abfließt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für die Versickerung von Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Flurkartenauszug 
  • Eigentumsnachweis 
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Lageplan oder Lagezeichnung
  • Hydraulische Berechnung
  • Bodenschichtenverzeichnis
  • Querschittszeichnung
Sie müssen diese Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einreichen.

Voraussetzungen

  • Mehr als 250 m² befestigte Fläche Ihres Grundstückes sind an die Entwässerungsanlage angeschlossen.
  • Ihr Grundstück liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes und die Versickerung kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliche Vorrichtungen erfolgen.
  • Bei Ihrem Grundstück handelt es sich um eine Altlast- oder Altlastverdachtsfläche.
  • Sie können keine schadlose Versickerung gewährleisten.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Prüfaufwand.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Änderungen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehrere Wochen

Frist

Keine. Sie benötigen die Erlaubnis jedoch, bevor Sie mit der Versickerung beginnen.

Hinweise

Wenn Ihr Grundstück nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Versickerung erfüllt, müssen Sie der zuständigen Stelle trotzdem melden, wenn Sie Niederschlagswasser versickern lassen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Versickerung als Alternative zur Regenwasserableitung  
  • Bedeutet: Wasser sickert in den Boden und fließt natürlich ab  
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erlaubnis erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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