Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Niederschlagswasser/Regenwasser (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Grundwasser - Versickerung Niederschlagswasser
§ 8 -10 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 85 Abs. 1 Hamburgisches Wassergesetzes (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP85
Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung (ErlfrVersV HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ErlfrVersVHArahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 85 Abs. 1 Hamburgisches Wassergesetzes (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP85
Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung (ErlfrVersV HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ErlfrVersVHArahmen
Sie möchten Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern lassen? Gegebenenfalls benötigen Sie Erlaubnis. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Versickerung von Niederschlagswasser kann eine Alternative zur Regenwasserableitung sein. Versickerung bedeutet, dass Wasser in den Boden einsickert und dort natürlich abfließt.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für die Versickerung von Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für die Versickerung von Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Flurkartenauszug
- Eigentumsnachweis
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan oder Lagezeichnung
- Hydraulische Berechnung
- Bodenschichtenverzeichnis
- Querschittszeichnung
- Mehr als 250 m² befestigte Fläche Ihres Grundstückes sind an die Entwässerungsanlage angeschlossen.
- Ihr Grundstück liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes und die Versickerung kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliche Vorrichtungen erfolgen.
- Bei Ihrem Grundstück handelt es sich um eine Altlast- oder Altlastverdachtsfläche.
- Sie können keine schadlose Versickerung gewährleisten.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Änderungen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Wenn Ihr Grundstück nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Versickerung erfüllt, müssen Sie der zuständigen Stelle trotzdem melden, wenn Sie Niederschlagswasser versickern lassen.
- Versickerung als Alternative zur Regenwasserableitung
- Bedeutet: Wasser sickert in den Boden und fließt natürlich ab
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erlaubnis erforderlich