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Standplatz Genehmigung

Hamburg 99050054006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050054006000

Leistungsbezeichnung

Standplatz Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Standplatzgenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Fischmarktstanderlaubnis (Synonym), Standerlaubnis, Fischmarkt (Synonym), Fa. Fischmarkt Standerlaubnis (Synonym), Märkte Zulassung (Synonym), Marktangelegenheiten (zuständige Dienststelle) (Synonym), Wochenmärkte Zulassung (Synonym), Marktstand (zuständige Dienststelle) (Synonym), Wochenmarktstand (zuständige Dienststelle) (Synonym), Standvergabe, Wochenmarkt (Synonym), Standplatzgenehmigung, Wochenmarkt (Synonym), Marktmeister (Synonym), Fischmarkt, Standerlaubnis (Synonym), Wochenmarkt, Fischmarkt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Handlungsgrundlage

  • Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte
  • Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
  • Gebührenordnung für das Marktwesen
          Bei nicht öffentlich festgesetzten Märkten:
  •           Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

Teaser

Sie können eine Genehmigung für einen Standplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt beantragen.

Volltext

Um an einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt einen Stand zu betreiben, benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Umsatzsteuerheft,
  • ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerbefreiung

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
  • Reisegewerbekarte
  • Sondernutzungserlaubnis
Wenn Sie auf einem Standplatz auf einem Wochenmarkt angestellt sind, benötigen Sie eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der gewerbetreibenden Person.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Umsatzsteuerheft bzw. über eine Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes, dem Strom- und Wasserverbrauch und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt mündlich bei der zuständigen Stelle  oder schriftlich beim örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein.

Beantragen Sie einen Jahres- oder Saisonstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt schriftlich bei der zuständigen Stelle des örtlich zuständigen Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt für Tageszulassungen etwa 10 bis 20 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Jahres- oder Saisonzulassung etwa 4 bis 6 Wochen.

Frist

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Marktmeister auf dem Wochenmarkt weist Ihnen einen konkreten Standplatz zu. Sie erhalten eine Zulassung für diesen Standplatz vom Marktmeister.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Für die Teilnahme an den bezirklichen Wochenmärkten benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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