Standplatz Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fischmarktstanderlaubnis (Synonym), Standerlaubnis, Fischmarkt (Synonym), Fa. Fischmarkt Standerlaubnis (Synonym), Märkte Zulassung (Synonym), Marktangelegenheiten (zuständige Dienststelle) (Synonym), Wochenmärkte Zulassung (Synonym), Marktstand (zuständige Dienststelle) (Synonym), Wochenmarktstand (zuständige Dienststelle) (Synonym), Standvergabe, Wochenmarkt (Synonym), Standplatzgenehmigung, Wochenmarkt (Synonym), Marktmeister (Synonym), Fischmarkt, Standerlaubnis (Synonym), Wochenmarkt, Fischmarkt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
- Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte
- Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
- Gebührenordnung für das Marktwesen
- Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Sie können eine Genehmigung für einen Standplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt beantragen.
Um an einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt einen Stand zu betreiben, benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.
- Umsatzsteuerheft,
- ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerbefreiung
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte
- Sondernutzungserlaubnis
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Sie verfügen über ein Umsatzsteuerheft bzw. über eine Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes.
Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes, dem Strom- und Wasserverbrauch und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.
Reichen Sie Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt mündlich bei der zuständigen Stelle oder schriftlich beim örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein.
Beantragen Sie einen Jahres- oder Saisonstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt schriftlich bei der zuständigen Stelle des örtlich zuständigen Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.
Beantragen Sie einen Jahres- oder Saisonstandplatz auf einem bezirklichen Hamburger Wochenmarkt schriftlich bei der zuständigen Stelle des örtlich zuständigen Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Tageszulassungen etwa 10 bis 20 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Jahres- oder Saisonzulassung etwa 4 bis 6 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Jahres- oder Saisonzulassung etwa 4 bis 6 Wochen.
Der Marktmeister auf dem Wochenmarkt weist Ihnen einen konkreten Standplatz zu. Sie erhalten eine Zulassung für diesen Standplatz vom Marktmeister.
Für die Teilnahme an den bezirklichen Wochenmärkten benötigen Sie eine Standplatzgenehmigung.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service