Zentraler Bevölkerungsschutz Informationserteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verteidigungsfall (Synonym), ÜR-Zentraler Bevölkerungsschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bevölkerungsschutz
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz.
Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Lebensgrundlagen vor
Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.
- Katastrophen wie zum Beispiel Überschwemmungen und Unfälle,
- schweren Notlagen sowie
- den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
- den Katastrophenschutz, der bei größeren Unglücken oder Katastrophen in Friedenszeiten eingreift und in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Er ist zuständig für die Abwehr von Katastrophen und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie
- den Zivilschutz im Verteidigungs- und Spannungsfall, welcher in der Verantwortung des Bundes liegt. Er umfasst nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
- Vorsorge und Prävention,
- Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
- schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
- Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
- Erstellung von Notfallplänen
Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.
- Es ist eine außergewöhnliche Gefährdungslage oder ein Notfall eingetreten, der die Sicherheit und das Wohl der Bevölkerung bedroht.
- Das Ereignis gefährdet die Sicherheit vieler Menschen.
- Ein koordiniertes Eingreifen mehrerer Organisationen ist erforderlich.
- Die Gefahrensituation wird erkannt und bewertet.
- Informationen werden über Sirenen, Apps oder Medien verbreitet.
- Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste werden aktiviert.
- Betroffene Personen werden evakuiert oder an sichere Orte gebracht.
- Notunterkünften und lebenswichtige Güter werden bereitgestellt
- Die aktuelle Lage wird ständig kontrolliert und gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen vorgenommen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art der Gefahrensituation und dem Umfang der notwendigen Maßnahmen ab. Der Zeitumfang kann Stunden, Tage oder sogar Wochen betragen.
Es gibt verschiedene Rechtsbehelfe, mit denen Sie, als betroffene Person, gegen Maßnahmen oder Entscheidungen vorgehen können, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
- Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
- Bevölkerungsschutz ist Hilfesystem aus
- Katastrophenschutz zur Vorbereitung auf und Abwehr von Katastrophen und größeren Unglücken in Friedenszeiten (Zuständig: Bundesländer)
- Zivilschutz für nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (Zuständigkeit: Bund)
- Ziel: Sicherheit gewährleisten und bestmöglich auf Gefahren vorzubereiten
- Vorsorge und Prävention,
- Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
- schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
- Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
- Erstellung von Notfallplänen