Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zentraler Bevölkerungsschutz Informationserteilung

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Zentraler Bevölkerungsschutz Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Zentraler Bevölkerungsschutz Informationen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Verteidigungsfall (Synonym), ÜR-Zentraler Bevölkerungsschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bevölkerungsschutz

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KatSchGHApP5

Teaser

Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz.

Volltext

Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Lebensgrundlagen vor
  • Katastrophen wie zum Beispiel Überschwemmungen und Unfälle,
  • schweren Notlagen sowie
  • den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Der Bevölkerungsschutz sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig gewarnt werden, wenn eine Gefahr droht, und gibt Ihnen Anweisungen, wie Sie sich richtig verhalten können.
Der Bevölkerungsschutz beinhaltet
  • den Katastrophenschutz, der bei größeren Unglücken oder Katastrophen in Friedenszeiten eingreift und in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Er ist zuständig für die Abwehr von Katastrophen und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie
  • den Zivilschutz im Verteidigungs- und Spannungsfall, welcher in der Verantwortung des Bundes liegt. Er umfasst nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren
Katastrophen- und Zivilschutz bilden ein integriertes Hilfesystem. Ziel ist es, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Sie bestmöglich auf Gefahren vorzubereiten. 
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören:
  • Vorsorge und Prävention,
  • Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
  • schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
  • Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
  • Erstellung von Notfallplänen
Der Bevölkerungsschutz sorgt auch dafür, dass wichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Notunterkünfte bereitstehen, falls Sie Hilfe benötigen.
Der Bevölkerungsschutz wird durch verschiedene Akteure umgesetzt, darunter das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Länder, Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Es ist eine außergewöhnliche Gefährdungslage oder ein Notfall eingetreten, der die Sicherheit und das Wohl der Bevölkerung bedroht.
  • Das Ereignis gefährdet die Sicherheit vieler Menschen.
  • Ein koordiniertes Eingreifen mehrerer Organisationen ist erforderlich.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Land, Region und Art der Gefahrensituation.

Verfahrensablauf

  • Die Gefahrensituation wird erkannt und bewertet.
  • Informationen werden über Sirenen, Apps oder Medien verbreitet.
  • Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste werden aktiviert.
  • Betroffene Personen werden evakuiert oder an sichere Orte gebracht.
  • Notunterkünften und lebenswichtige Güter werden bereitgestellt
  • Die aktuelle Lage wird ständig kontrolliert und gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen vorgenommen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art der Gefahrensituation und dem Umfang der notwendigen Maßnahmen ab. Der Zeitumfang kann Stunden, Tage oder sogar Wochen betragen.

Frist

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Es gibt verschiedene Rechtsbehelfe, mit denen Sie, als betroffene Person, gegen Maßnahmen oder Entscheidungen vorgehen können, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Kurztext

  • Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
  • Bevölkerungsschutz ist Hilfesystem aus
    • Katastrophenschutz zur Vorbereitung auf und Abwehr von Katastrophen und größeren Unglücken in Friedenszeiten (Zuständig: Bundesländer)
    • Zivilschutz für nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (Zuständigkeit: Bund)
  • Ziel: Sicherheit gewährleisten und bestmöglich auf Gefahren vorzubereiten
    • Vorsorge und Prävention,
    • Warnung der Bevölkerung (beispielsweise über Sirenen und Warn-Apps),
    • schnelle Reaktion und Koordination von Rettungsdiensten
    • Wiederaufbau und Wiederherstellung nach Katastrophen
    • Erstellung von Notfallplänen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal