Reisepass Ausstellung vorläufig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (Synonym), Maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass (Synonym), Vorläufiger Reisepass (DOL) (Synonym), Maschinenlesbarer Reisepass (DOL) (Synonym), Notreiseausweis (Synonym), Pass, vorläufig, maschinenlesbar (Synonym), Urlaub (Synonym), vorübergehender Reisepass (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.html
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.html
Passverordnung (PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.html
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.html
Passverordnung (PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html
Wenn Sie schnell einen Reisepass benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Wenn Sie einen Reisepass beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Benötigen Sie den Reisepass schneller, können Sie innerhalb von 3 - 4 Werktagen einen Express-Reisepass beantragen. Falls es noch dringender ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.
Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
- aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
- Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- Personalausweis
- alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/der abwesenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: Nachweis über den Doktortitel
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Die minderjährige Person ist persönlich anwesend.
- Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
- Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
- Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Die Grundgebühr beträgt 26,00 EUR. Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Sie vereinbaren telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Für den Fall, dass Sie Ihren vorläufigen Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen, klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung ab, ob Ihre Begründung für dieses Vorgehen anerkannt wird.
- Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Reisepass.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Der vorläufige Reisepass wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 15 Minuten. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Sie können keine Verlängerung der Gültigkeit Ihres vorläufigen Reisepasses beantragen.
- Reisepass
- Auswärtiges Amt - Konsularischer Service (Reiseinformationen)
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Status der Ausweisbearbeitung abfragen
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Der deutsche Reisepass - Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Sie können mit dem vorläufigen Reisepass nicht visumsfrei in die USA einreisen.
- Ihr im vorläufigen Reisepass vermerkter Name kann nachträglich nicht geändert werden.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie das melden.
- Die Ausstellung eines regulären Reisepasses dauert in der Regel mehrere Wochen.
- Ein Express-Reisepass kann beantragt werden und wird meist innerhalb von 3–4 Werktagen geliefert.
- Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
- Der vorläufige Reisepass wird direkt im Anschluss an die Antragsbearbeitung ausgehändigt.
- Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
- keine papierbasierten Fotos mehr einreichen, stattdessen Foto in elektronischer Form
- Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst übermittelt werden (QR Code vom Fotostudio mitbringen, alternativ kann Foto vor Ort erstellt werden)
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service