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Reisepass Ausstellung vorläufig

Hamburg 99085001012005 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012005

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Vorläufigen Reisepass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (Synonym), Maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass (Synonym), Vorläufiger Reisepass (DOL) (Synonym), Maschinenlesbarer Reisepass (DOL) (Synonym), Notreiseausweis (Synonym), Pass, vorläufig, maschinenlesbar (Synonym), Urlaub (Synonym), vorübergehender Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Wenn Sie schnell einen Reisepass benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Reisepass beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Benötigen Sie den Reisepass schneller, können Sie innerhalb von 3 - 4 Werktagen einen Express-Reisepass beantragen. Falls es noch dringender ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.

Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
    • Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen.
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
  • Personalausweis
  • alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
Falls der vorläufige Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:
  • Nachweis über alleiniges Sorgerecht
  • Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/der abwesenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben zusätzlich: Diebstahlsanzeige
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: Nachweis über den Doktortitel

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.  
  • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Wenn der vorläufige Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:
  • Die minderjährige Person ist persönlich anwesend.
  • Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
    • Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
    • Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist:
  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Kosten

Die Grundgebühr beträgt 26,00 EUR. Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Für den Fall, dass Sie Ihren vorläufigen Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen, klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung ab, ob Ihre Begründung für dieses Vorgehen anerkannt wird.
  • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen -  persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Reisepass.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Der vorläufige Reisepass wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 15 Minuten. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr
Sie können keine Verlängerung der Gültigkeit Ihres vorläufigen Reisepasses beantragen.

Hinweise

  • Sie können mit dem vorläufigen Reisepass nicht visumsfrei in die USA einreisen.
  • Ihr im vorläufigen Reisepass vermerkter Name kann nachträglich nicht geändert werden.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie das melden.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Die Ausstellung eines regulären Reisepasses dauert in der Regel mehrere Wochen.
  • Ein Express-Reisepass kann beantragt werden und wird meist innerhalb von 3–4 Werktagen geliefert.
  • Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
  • Der vorläufige Reisepass wird direkt im Anschluss an die Antragsbearbeitung ausgehändigt.
  • Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
    • keine papierbasierten Fotos mehr einreichen, stattdessen Foto in elektronischer Form
    • Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst übermittelt werden (QR Code vom Fotostudio mitbringen, alternativ kann Foto vor Ort erstellt werden)

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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