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Anliegerbescheinigung Ausstellung

Hamburg 99012003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012003012000

Leistungsbezeichnung

Anliegerbescheinigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung einer Anliegerbescheinigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Innovationsabgaben (Synonym), Sielanschlussbeiträge (Synonym), Sielbaubeiträge (Synonym), Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten (Synonym), Ausbaubeträge (Synonym), Ausgleichsabgaben (Synonym), Anliegerbescheinigung (Synonym), Erschließungsbeiträge (Synonym), Erhebung von Ausbaubeiträgen (Synonym), Anliegerbeiträge (ehemals Landesabgabenamt) (Synonym), Business Improvement Districts (BID), Innovationsabgaben (Synonym), Erschließungskosten (Synonym), Erstmalige endgültige Herstellung (Synonym), Sielbau (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
 

Teaser

Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.

Volltext

Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage. 
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.

Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Seit 01.01.2024:
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €

Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG per Post, per Email (Anliegerbeitraege@bwfgb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Circa eine Woche.

Frist

Keine.

Hinweise

Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

Rechtsbehelf

Keine.

Kurztext

Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht: 
  • Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB) 
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB) 
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB) 
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten 
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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