Anliegerbescheinigung Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Innovationsabgaben (Synonym), Sielanschlussbeiträge (Synonym), Sielbaubeiträge (Synonym), Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten (Synonym), Ausbaubeträge (Synonym), Ausgleichsabgaben (Synonym), Anliegerbescheinigung (Synonym), Erschließungsbeiträge (Synonym), Erhebung von Ausbaubeiträgen (Synonym), Anliegerbeiträge (ehemals Landesabgabenamt) (Synonym), Business Improvement Districts (BID), Innovationsabgaben (Synonym), Erschließungskosten (Synonym), Erstmalige endgültige Herstellung (Synonym), Sielbau (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.11.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.
Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage.
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.
Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Seit 01.01.2024:
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €
Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €
Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG per Post, per Email (Anliegerbeitraege@bwfgb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.
Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)