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Altersjubiläen und Ehejubiläen Ehrungen

Hamburg 99035001066000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035001066000

Leistungsbezeichnung

Altersjubiläen und Ehejubiläen Ehrungen

Leistungsbezeichnung II

Alters- und Ehejubiläum Ehrung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Jubiläum (Geburtstag) (Synonym), Geburtstagsjubiläum (Synonym), Altersjubiläum (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung (HmbMDÜV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldD%C3%9CVHA2015rahmen

Teaser

Zu bestimmten Geburtstagen oder Hochzeitstagen können Sie Glückwünsche von öffentlichen Stellen erhalten.

Volltext

Ein Jubiläum ist die Feier eines besonderen Hochzeitstages oder Geburtstages, den Sie nach einer festgelegten Anzahl von Jahren feiern. Zu diesen Anlässen können Sie von einer öffentlichen Stelle geehrt werden.

Sie können zu Ihrem 90. sowie Ihrem 101. - 104. Geburtstag einen Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin erhalten. Zu Ihrem 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag, können Sie einen Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin erhalten.

Zu diesen Jubiläen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie folgende Ehrung erhalten:
  • 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
  • 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des  Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
  • 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Altersjubiläum: Sie werden 90 oder 100 Jahre alt, oder älter.
  • Ehejubiläum: Sie sind 50, 60, 65, 70, 75 oder 80 Jahre verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Die zuständigen Stellen ermitteln bevorstehende Jubiläen in der Regel automatisch und kommen bezüglich der Ehrung auf Sie zu.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten Ihre Ehrung pünktlich zu Ihrem Jubiläum. Gegebenenfalls müssen Sie mit einigen Tagen Verzögerung rechnen.

Frist

Keine

Hinweise

Sofern bezüglich Ihrer Meldedaten eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre vorliegt, kann die zuständige Stelle Ihre anstehenden Jubiläen gegebenenfalls nicht automatisch feststellen. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Altersjubiläen:
    • 90., 101. - 104. Geburtstag: Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin
    • 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag: Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin
  • Ehejubiläen:
    • 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
    • 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des  Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
    • 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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