Altersjubiläen und Ehejubiläen Ehrungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jubiläum (Geburtstag) (Synonym), Geburtstagsjubiläum (Synonym), Altersjubiläum (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung (HmbMDÜV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldD%C3%9CVHA2015rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldD%C3%9CVHA2015rahmen
Zu bestimmten Geburtstagen oder Hochzeitstagen können Sie Glückwünsche von öffentlichen Stellen erhalten.
Ein Jubiläum ist die Feier eines besonderen Hochzeitstages oder Geburtstages, den Sie nach einer festgelegten Anzahl von Jahren feiern. Zu diesen Anlässen können Sie von einer öffentlichen Stelle geehrt werden.
Sie können zu Ihrem 90. sowie Ihrem 101. - 104. Geburtstag einen Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin erhalten. Zu Ihrem 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag, können Sie einen Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin erhalten.
Zu diesen Jubiläen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie folgende Ehrung erhalten:
Sie können zu Ihrem 90. sowie Ihrem 101. - 104. Geburtstag einen Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin erhalten. Zu Ihrem 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag, können Sie einen Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin erhalten.
Zu diesen Jubiläen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie folgende Ehrung erhalten:
- 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
- 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
- 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
- Altersjubiläum: Sie werden 90 oder 100 Jahre alt, oder älter.
- Ehejubiläum: Sie sind 50, 60, 65, 70, 75 oder 80 Jahre verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die zuständigen Stellen ermitteln bevorstehende Jubiläen in der Regel automatisch und kommen bezüglich der Ehrung auf Sie zu.
Sie erhalten Ihre Ehrung pünktlich zu Ihrem Jubiläum. Gegebenenfalls müssen Sie mit einigen Tagen Verzögerung rechnen.
Sofern bezüglich Ihrer Meldedaten eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre vorliegt, kann die zuständige Stelle Ihre anstehenden Jubiläen gegebenenfalls nicht automatisch feststellen.
- Altersjubiläen:
- 90., 101. - 104. Geburtstag: Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin
- 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag: Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin
- Ehejubiläen:
- 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
- 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
- 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service