Amtsgericht, Insolvenzgericht (Regelinsolvenz = Firmen) Verfahren ab 1999
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
18.12.2024
Fachlich freigegeben durch
HaSI (Amtsgericht)
Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen der Firma oder der Unternehmerin bzw. des Unternehmers in den Suchschlitz ein.
Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Das Konkursgericht ist zuständig für Verfahren bis zum Jahr 1998. Für Verfahren ab 1999 ist nur das Insolvenzgericht zuständig.
Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren (deutschlandweite Privat- und Firmeninsolvenz) (läuft (siehe Link).
Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service