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Amtsgericht, Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen)

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Amtsgericht, Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen)

Leistungsbezeichnung II

Insolvenzgericht Informationen Privatpersonen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Verbraucherinsolvenz, Amtsgericht (Synonym), Privatinsolvenzen, Amtsgericht (Synonym), Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz), Amtsgericht (Synonym), Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz), Amtsgericht (Synonym), Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen), Amtsgericht (Synonym), Abt 68 IK, Amtsgericht (Synonym), Verbraucherinsolvenz- + andere Kleinverf, Rechtshilfe, Amtsgericht (Synonym), Restschuldbefreiung, Amtsgericht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2024

Fachlich freigegeben durch

HaSI (Amtsgericht)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie erhalten hier Informationen zur Zuständigkeit der Insolvenzgerichte.

Volltext

Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen des Schuldners in den Suchschlitz ein. 
 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen.  Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

Das Insolvenzgericht ist nur für Verfahren ab 1999 zuständig. Für Verfahren bis zum Jahr 1998 ist das Konkursgericht zuständig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal