Amtsgericht, Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verbraucherinsolvenz, Amtsgericht (Synonym), Privatinsolvenzen, Amtsgericht (Synonym), Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz), Amtsgericht (Synonym), Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz), Amtsgericht (Synonym), Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen), Amtsgericht (Synonym), Abt 68 IK, Amtsgericht (Synonym), Verbraucherinsolvenz- + andere Kleinverf, Rechtshilfe, Amtsgericht (Synonym), Restschuldbefreiung, Amtsgericht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.12.2024
Fachlich freigegeben durch
HaSI (Amtsgericht)
Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen des Schuldners in den Suchschlitz ein.
Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Das Insolvenzgericht ist nur für Verfahren ab 1999 zuständig. Für Verfahren bis zum Jahr 1998 ist das Konkursgericht zuständig.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service