Adoptionen, Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auslandsadoptionen (Synonym), GZA (Synonym), Zentralstelle Auslandsadoptionen (Synonym), Zentrale Behörde für Auslandsadoptionen (Synonym), Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Synonym), Adoption eines ausländischen Kindes (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.08.2024
Fachlich freigegeben durch
GZA, Funktionspostfach
§ 11 Adoptionsvermittlungsgesetz (AVermiG) https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__11.html
Sie sind an einer Adoption eines im Ausland lebenden Kindes interessiert? Die GZA berät Adoptionsinteressierte zu ihrem Anliegen und kann in den Fällen, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Auslandsadoptionsverfahren führen.
Die GZA ist eine der 13 Zentralen Adoptionsstellen in Deutschland und eine überregionale Einrichtung der vier norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wir beraten und begleiten Adoptionsinteressierte, Adoptierte und ihre Familien sowie Fachkräfte aus Adoptionsvermittlungsstellen rund um das Thema Adoption. Unsere Fachstelle ergänzt die Arbeit der kommunalen Adoptionsvermittlungsstellen und führt internationale Adoptionsverfahren durch. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen immer die Interessen der Kinder.
Sie leben in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein und sind an einer internationalen Adoption interessiert oder wünschen nach einer internationalen Adoption Beratung.
Die Beratung bei der GZA ist kostenlos. Für die Führung eines internationalen Adoptionsverfahrens werden Gebühren in Höhe von 1.200 € erhoben. Außerdem sind Auslagen der GZA etwa für Übersetzungen zu erstatten.
Wir bemühen uns um die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens dauert üblicherweise mindestens eineinhalb Jahre und mitunter sehr viel länger. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob und wann ein Kindervorschlag aus dem Herkunftsland erfolgt.
Erster Ansprechpartner für Paare und Einzelpersonen, die sich um die Vermittlung eines in Deutschland lebenden Adoptivkindes bewerben möchten, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Hamburg (s. Link). Die GZA ist an diesen Adoptionen beteiligt, wenn Adoptionsbewerber oder das zu adoptierende Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, staatenlos sind oder ihren Wohnsitz im Ausland haben. Eine weitere Aufgabe ist es, die Vermittlungschancen für Kinder zu erhöhen, für die nur schwer neue Familien gefunden werden können.
Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle in Hamburg ist eine der 13 Zentralen Adoptionsstellen in Deutschland. Sie ist eine überregionale Einrichtung und zuständig für die vier norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.