Abrechnungsstelle Krankenhilfe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Krankenhilfe (Zahlbarmachung / Rechnungsprüfung) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde-SI 223
Die Abrechnungsstelle ist NICHT zuständig für die BEWILLIGUNG von Leistungen. Auskünfte über im Voraus zu beantragende (bewilligungspflichtige) Leistungen sowie deren Art und Umfang sind bei der Grundsicherungs- und Sozialdienststelle des zuständigen Bezirkes einzuholen.