Zuerkennung der Fachhochschulreife
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachhochschulreife (Synonym), Zeugnis der Fachhochschulreife (Synonym), Anerkennung Fachabitur (Synonym), Fachabitur (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn alle Voraussetzungen der Fachhochschulreife erfüllt sind, kann das Schulinformationszentrum (SIZ) das Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen.
Die Fachhochschulreife besteht aus dem schulischen und dem fachpraktischen Teil. Der schulische Teil wird durch Versetzung in das letzte Jahr der gymnasialen Oberstufe, den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule oder der Höheren Handelsschule erworben. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das SIZ das Zeugnis der Fachhochschulreife aus. Es wird empfohlen, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, das Zeugnis wird wenn möglich sofort ausgefertigt.
Die Originalzeugnisse bzw. amtlich beglaubigte Kopien des Zeugnisses über den schulischen Teil der Fachhochschulreife (z. B. Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule, Abgangszeugnis 12. Schuljahr eines Gymnasiums/einer Stadtteilschule) und einen geeigneten Nachweis über eine fachpraktische Tätigkeit (z. B. Prüfungszeugnis der Kammer oder Gesellenbrief nach abgeschlossener Ausbildung oder Praktikumszeugnis oder Arbeitszeugnis).