Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zahnärztliche Untersuchungen in Kitas (Synonym), Zahnärztliche Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 2 KibeG (Synonym), Zahnärztliche Untersuchungen von Kindern in Kindertagesstätten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) - Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
§ 4 Abs. 2 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
§ 4 Abs. 2 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
Der Zahnärztliche Dienst bietet in Kindertagesstätten eine in der Regel jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können sich so in vertrauter Umgebung frühzeitig an die zahnärztliche Untersuchung gewöhnen. Im Anschluss bekommen alle Eltern den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen. Darüber hinaus enthält er eine Empfehlung zur regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis.
Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Kindertagesstätte in kleinen Gruppen durchgeführt.
Die Untersuchungen finden in den Kindertagesstätten statt.
Es reicht ein schriftlicher Widerspruch der Sorgeberechtigten, wenn das Kind an den zahnärztlichen Untersuchungen nicht teilnehmen soll.
Es reicht ein schriftlicher Widerspruch der Sorgeberechtigten, wenn das Kind an den zahnärztlichen Untersuchungen nicht teilnehmen soll.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service