Kampfmittelbelastung Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (Synonym), Gefahrenerforschung Kampfmittelverdacht (Synonym), Luftbildauswertung Kampfmittelverdacht (Synonym), Kampfmittel Verdachtsflächen Kataster (Synonym)
Fachlich freigegeben am
03.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Feuerwehr Leitungsstab
Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005V1P1
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005V1P1
Bevor Sie in den Baugrund eingreifen, müssen Sie eine Auskunft darüber einholen, ob für den betroffenen Baubereich ein Verdacht auf Kampfmittel besteht .
Noch immer befinden sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden und stellen eine Gefahr dar, insbesondere wenn der Boden bearbeitet wird. Wenn Sie in den Baugrund eingreifen möchten, sind Sie daher verpflichtet, mögliche Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Stelle klären, ob im Bereich Ihres Bauvorhabens ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:
- Sie beantragen eine Gefahrenerkundung. Dabei wertet die zuständige Stelle relevante Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere historische Quellen aus und lässt Ihnen anschließend eine Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht zukommen.
- Sie beantragen eine Prüfung des Verdachtsflächenkatasters. Diese Option eignet sich nur für planerische Zwecke. Die zuständige Stelle nimmt keine neue Auswertung vor, sondern stellt Ihnen lediglich vorhandene Informationen bereit. Diese Daten sind meist nicht flächendeckend oder vollständig. Für nicht gekennzeichnete Bereiche gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt. Bevor Sie Arbeiten in diesen Bereichen durchführen können, müssen Sie noch eine Gefahrenerkundung beantragen.
- Liegenschaftskarte oder Lageplan mit gekennzeichneter Antragsfläche
- Eigentumsnachweis für das betroffene Grundstück (Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Grundbuch oder Kaufvertrag)
- Falls Sie nicht Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind: Vollmacht
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und lässt Ihnen die angefragten Informationen zukommen.
- Prüfung des Verdachtsflächenkatasters: bis zu mehrere Tage
- Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung: circa 4 Wochen (die aktuelle Laufzeit können Sie dem Internetauftritt der zuständigen Stelle entnehmen, beachten Sie hierzu die Rubrik "Links")
- Nutzung des Onlinedienstes: sofort
Sie können auch eine systematische Suche nach Kampfmitteln (Sondierung) in Auftrag geben, um den Baugrund gezielt auf mögliche Gefahren zu untersuchen. Diese Sondierung darf nur von geeigneten Unternehmen durchgeführt werden. Eine Auflistung geeigneter Unternehmen in Hamburg finden Sie in der Rubrik „Links“.
- Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden stellen eine Gefahr dar, insbesondere wenn der Boden bearbeitet wird.
- Wer in den Baugrund eingreifen möchte, muss vorab klären, ob im Bereich des Bauvorhabens Verdacht auf Kampfmittel besteht.
- Möglichkeit 1: Gefahrenerkundung beantragen
- vorhandene Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere historische Quellen werden ausgewertet, anschließend Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht
- Möglichkeit 2: Prüfung des Verdachtsflächenkatasters beantragen
- eignet sich nur für planerische Zwecke
- zuständige Stelle nimmt keine neue Auswertung vor, sondern stellt lediglich vorhandene Informationen bereit (oft nicht flächendeckend oder vollständig)
- Für nicht gekennzeichnete Bereiche gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt
- Bevor mit Arbeiten begonnen werden kann muss zusätzlich Gefahrenerkundung beantragt werden
- Möglichkeit 1: Gefahrenerkundung beantragen
- Wenn jemand bereits eine ältere Gefahrenerkundung oder Luftbildauswertung besitzt, kann über Onlinedienst geprüft werden, ob neue Erkenntnisse zu einer veränderten Einstufung führen.