Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt über 3 Monate

Hamburg 99010005000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010005000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt über 3 Monate

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Besuch von ausländischen Bürgern, Aufenthalt über 3 Monate (Synonym), Einladungen ausländischer Bürger, Aufenthalt über 3 Monate (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten zu Gunsten eines Ausländers stellt eine Möglichkeit dar, dem Ausländer zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen, wenn der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

Je nach Art und Dauer des angestrebten Aufenthaltes werden an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterschiedliche Anforderungen gestellt, damit durch sie die Erteilungsvoraussetzung ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt erfüllt werden kann.

Die Verpflichtungserklärung wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular beglaubigt.

Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden:

  • Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII
  • bei Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Aufenthaltsgestattung, Visum für Besuchszwecke, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.

In Hamburg sind die Hamburg Service vor Ort - Standorte für Ausländerangelegenheiten die zuständigen Dienststellen.

Erforderliche Unterlagen

Von dem BESUCHER werden benötigt:
  • genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort) des Besuchers
  • Adresse des Besuchers im Ausland,
  • Wünschenswert ist auch die Seriennummer des Reisepasses des Besuchers.

Von dem GASTGEBER werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Neben Bescheiden über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld auch bei ARBEITNEHMERN durch Vorlage der Lohn-/Gehaltbescheinigung/Bezügemitteilung der letzten 3 Monate.
  • Bei RENTNERN Rentenbescheid aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht.
  • SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER: Letzer Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (z.B. vom Steuerberater bescheinigt) aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder der aktuelle monatliche Gewinn hervorgeht. Kontoauszüge oder Sparbücher reichen als Nachweise NICHT aus.
  • JURISTISCHE PERSONEN (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Vorsprache des Geschäftsführers oder eine Prokuristen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

29 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können sich immer nur an das für Ihren Wohnort zuständige Kundenzentrun - Fachbereich Ausländerangelegenheiten wenden.
Die genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei Eingabe Ihrer Meldeadresse im Feld unten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal