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Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

Hamburg 99001028037001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001028037001

Leistungsbezeichnung

Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Gebrauchte Verkaufsverpackungen, Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem (Synonym), Duale Systeme (Synonym), Rücknahmesysteme für Verpackungen (Synonym), Anerkennung dualer Systeme (Synonym), Anerkennung von Rücknahmesystemen für Verpackungen (Synonym), Anerkennung von Rücknahmesystemen für Verkaufsverpackungen (Synonym), Rücknahme von Verpackungen bei privaten Endverbrauchern (Synonym), Widerruf dualer Systeme (Synonym), Einstellung des Betriebes eines dualen Systems (Synonym), Gebrauchte Verkaufsverpackungen (Synonym), Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem (Synonym), Verkaufsverpackung (Synonym), Verpackung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Abfallwirtschaft

Teaser

Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.

Volltext

Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:
  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
  • Beitrittsnachweis bei der  - Gemeinsamen Stelle

 

Voraussetzungen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG


 

Kosten

Gebühr: 1.000€ - 10.000€

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Genehmigung
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen 
  • Verwaltungsverfahren
  • Anhörung der betroffenen Dritten (bestehende duale Systeme und Zentralen Stelle Verpackungsregister)
  • Genehmigung
  • Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Hinterlegung der Sicherheitsleistung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.

Frist

Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen einen erlassenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • duale Systeme
  • Rücknahmesysteme für Verkaufsverpackungen
  • Genehmigung als System nach § 18 VerpackG

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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