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Zulassung von Unternehmen für die Abwasserabfuhr (inkl. Ausweise für Fahrzeuge)

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Unternehmen für die Abwasserabfuhr (inkl. Ausweise für Fahrzeuge)

Leistungsbezeichnung II

Abwasserabfuhr Zulassung als Fachbetrieb beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Abwasserabfuhr (Synonym), Grundleitungsreinigung (Synonym), Abfuhr aus Sammelgruben (Synonym), Abwasser aus Chemietoiletten (Synonym), Kleinkläranlageentsorgung (Synonym), Zulassung von Fachbetrieben (Synonym), Grundstückskläranlagen (Synonym), Fachbetriebszulassung (Synonym), Abwasserabfuhr, Zulassung von Unternehmen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Holst, Astrid

Handlungsgrundlage

§ 15 Abs. 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P15

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Fachbetrieb für die Abfuhr von Abwasser tätig sein möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Volltext

In Abwasserbehandlungsanlagen wie 
  • Abwassersammelgruben, 
  • Kleinkläranlagen 
  • Chemietoiletten
zurückgehaltene Stoffe dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe entsorgt werden. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Abfuhr dieses Abwassers durchführen wollen, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeschein

Voraussetzungen

  • Sie  verfügen nachweislich über die erforderliche Sachkunde.
  • Sie verfügen über geeignetes Personal für die Abfuhr, sowie über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen.
  • Sie verfügen über Geräte und Fahrzeuge, die für die Tätigkeit geeignet sind.
  • Sie und die zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen verfügen über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.

Kosten

Die Zulassungsgebühr hängt vom Prüfaufwand ab. Die genaue Höhe können Sie telefonisch erfragen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und machen dabei folgende Angaben: 
  • Aufgabenbereich Ihres Betriebes und mit welcher Art von Abwasser Sie tätig sein wollen.
  • Anzahl Ihrer Mitarbeitenden, die mit der Abfuhr des Abwassers beschäftigt sein sollen
  • Nennung der für die Abwasserabfuhr eingesetzten Fahrzeuge unter Angabe der Fahrzeugart, des Saugkesselinhaltes (bei einem kombinierten Hochdruckspül- und Vakuumgerät den maximal möglichen) und des Kfz-Kennzeichen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle teil Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Die Zulassung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Entsorgung von Abwasser aus Sammelgruben, Kleinkläranlagen und Chemietoiletten darf nur durch zugelassene Fachbetriebe erfolge

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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