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Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe Erteilung

Hamburg 99025011001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025011001000

Leistungsbezeichnung

Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Alkoholausschank, Stellvertretererlaubnis (Synonym), Stellvertretererlaubnis für Gaststätten mit Alkoholausschank (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 9 Gaststättengesetz (GastG)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung

Teaser

Sie benötigen eine Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe

Volltext

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchten, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der Handelskammer
  • nur bei Speisenabgabe: Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Voraussetzungen

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird.

Kosten

Gebühr: 395€
535 EUR bis 635 EUR

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monate.

Frist

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde vor Eröffnung des Betriebs anzeigen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Wenn Sie die Gaststätte durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter führen lassen wollen, dann müssen Sie selbst den Antrag dazu stellen. Dabei müssen Sie die persönlichen Unterlagen der vorgesehenen Stellvertreterin oder des Stellvertreters einreichen. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Bei einem Stellvertreter handelt es sich nicht um einen angestellten Mitarbeiter, der während der Abwesenheit des Gewerbetreibenden den Betrieb führt. Bei einem Stellvertreter handelt es sich vielmehr um eine Person, der das Geschäft des eigentlichen Gewerbetreibenden führt. Das heißt, diese Person kann z.B. Personal einstellen. Im Regelfall wird diese Erlaubnis von großen Konzernen in Anspruch genommen.

Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchten, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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