Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
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Links:
- Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32006L0123&from=EN - Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1724 - Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG001903310
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesländer ohne EA-Gebühren:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit EA-Gebühren:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
Hinweis:
Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
- für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
- für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
- Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
- Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
- den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister
- Unternehmen
- Gründer
- Informationen über:
- Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens
- Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
- Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- EA-Online-Portale
- EA-Webseiten
- telefonische Ansprechpartner
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
- Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)