Verbrennung von Gartenabfällen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gartenabfall (Synonym), Bioabfall (Synonym), Gartenabfall verbrennen (Synonym), Grüne Tonne (Synonym), Bio- und Grünabfälle (Synonym), Grüne Biotonne (Synonym), Flyer - Müll trennen lohnt sich (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
Abfallwirtschaft
§ 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Sie dürfen weder Gartenabfälle wie Laub oder Äste noch Holzreste wie Paletten oder Bauholz verbrennen. Nutzen Sie umweltfreundliche Entsorgungswege.
Sie dürfen Gartenabfälle, wie Laub, Äste oder Sträucher, in Privat- und Kleingärten sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht verbrennen. Verwerten Sie diese nachhaltig, zum Beispiel durch Kompostieren oder Mulchen.
Zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle steht Ihnen in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne zur Verfügung. Außerdem können Sie Gartenabfälle an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung kostenlos abgeben, wenn es sich um Mengen bis zu 3 m³ pro Anfahrt handelt. Während der Laubsaison wird Laub in speziellen Laubsäcken sogar direkt bei Ihnen am Grundstück abgeholt.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie jedoch private Brauchtumsfeuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder Osterfeuer anzünden. Wichtig ist, dass Sie dabei die Brandschutzrichtlinien einhalten und keine Abfälle verbrennen. Erlaubt sind ausschließlich trockene, naturbelassene Hölzer. Auch große öffentliche Osterfeuer, die von den Bezirksämtern genehmigt werden, sind als Brauchtumsfeuer erlaubt.
Zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle steht Ihnen in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne zur Verfügung. Außerdem können Sie Gartenabfälle an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung kostenlos abgeben, wenn es sich um Mengen bis zu 3 m³ pro Anfahrt handelt. Während der Laubsaison wird Laub in speziellen Laubsäcken sogar direkt bei Ihnen am Grundstück abgeholt.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie jedoch private Brauchtumsfeuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder Osterfeuer anzünden. Wichtig ist, dass Sie dabei die Brandschutzrichtlinien einhalten und keine Abfälle verbrennen. Erlaubt sind ausschließlich trockene, naturbelassene Hölzer. Auch große öffentliche Osterfeuer, die von den Bezirksämtern genehmigt werden, sind als Brauchtumsfeuer erlaubt.
- Seit dem 18. Oktober 2017 dürfen Sie in Hamburg keine Gartenabfälle wie Laub, Äste oder Sträucher mehr in Privatgärten oder öffentlichen Einrichtungen verbrennen. Diese Regelung dient dazu,
- die Luftqualität zu verbessern,
- die Rauchbelästigung in dicht besiedelten Nachbarschaften zu verringern und
- Bioabfälle sinnvoll zu verwerten.
- Die Stadtreinigung nutzt diese Abfälle, um Energie und Kompost aus Biomasse zu gewinnen.
- Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Für die umweltfreundliche Entsorgung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- flächendeckend verfügbare Biotonne,
- kostenlose Abgabe von bis zu 3 Kubikmetern Gartenabfällen pro Anfahrt an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung,
- Während der Laubsaison: Abholung von Laub in speziellen Laubsäcken direkt am Grundstück (Die Termine finden Sie bei den Links.)
- Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Ästen oder Sträuchern in Privat- und Kleingärten sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt
- Nachhaltige Verwertung von Gartenabfällen durch Kompostieren oder Mulchen empfohlen
- Biotonne zur flächendeckenden Entsorgung von Gartenabfällen in Hamburg nutzbar
- Kostenlose Abgabe von Gartenabfällen bis 3 m³ pro Anfahrt an Recyclinghöfen der Stadtreinigung möglich
- In der Laubsaison Abholung von Laub in speziellen Laubsäcken direkt am Grundstück
- Private Brauchtumsfeuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder Osterfeuer unter Einhaltung der Brandschutzrichtlinien erlaubt, jedoch keine Abfallverbrennung gestattet
- Nur trockene, naturbelassene Hölzer für Brauchtumsfeuer zugelassen
- Große öffentliche Osterfeuer, genehmigt durch Bezirksämter, als Brauchtumsfeuer zulässig