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Aktenauskunft, Personalamt

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aktenauskunft, Personalamt

Leistungsbezeichnung II

Aktenauskunft, Personalamt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht, Personalamt (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Personalamt (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Personalamt (Synonym), Aktenauskünfte, Personalamt (Synonym), Auskunftsverlangen, Personalamt (Synonym), Transparenzgesetz, Personalamt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2022

Fachlich freigegeben durch

PA-Transparenzgesetz

Handlungsgrundlage

§ 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)

Teaser

Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt

Volltext

Informationen zu  Dokumenten und Daten des Personalamts, die der gesetzlichen Informationspflicht  unterliegen und die Sie nicht  im Transparenzportal finden, können Ihnen auf Antrag gewährt werden.  Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen. 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Auskunftsansprüche sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO).

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich oder per Email über das genannte Funktionspostfach. Ihr Auskunftsersuchen wird im zuständigen Fachbereich des Personalamtes geprüft. Sofern die gewünschten Informationen der Auskunftspflicht unterliegen,  erhalten Sie diese per Email, als Kopie per Postversand oder Sie sehen die  Informationen vor Ort und nach Absprache ein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat. Die Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, wenn die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Umfang oder Komplexität des Antrags eine intensive Prüfung erfordern. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich unterrichtet.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung  sind Rechtsbehelfe möglich.

Kurztext

  • Informationen zu Dokumenten und Daten des Personalamtes können auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.
  • Die gewünschten Informationen müssen der Informationspflicht unterliegen.
  • Die gewünschten Informationen sind nicht im Transparenzportal zu finden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Personalamt

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal