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Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz Bezirksamt Hamburg-Mitte

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz Bezirksamt Hamburg-Mitte

Leistungsbezeichnung II

Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz beim Bezirksamt Hamburg-Mitte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym), Aktenauskünfte, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym), Auskunftsverlangen, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym), Transparenzgesetz, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Transparenzgesetz (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

Teaser

Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz haben Sie ein Informationsrecht.

Volltext

Sie können eine mündliche, persönliche oder schriftliche Aktenauskunft beantragen.

Die Auskunft erfolgt immer unter Wahrung des Datenschutzes. Das bedeutet, dass Sie keine Informationen aus oder Einsicht in personenbezogene Akten erhalten können.

Über das Hamburgische Transparenzportal, eine zentrale Online-Plattform der Freien und Hansestadt Hamburg, haben Sie freien Zugang auf eine Vielzahl veröffentlichter Daten. Um bestimmte Auskünfte zu erhalten, müssen Sie also keinen Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Die von Ihnen gewünschte Auskunft verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Auskunfts-Anliegen so detailliert, dass die zuständige Stelle einen inhaltlichen Bezug zu ihren Akten- und sonstigen Informationsbeständen herstellen kann. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt.
  • Bei negativem Abschluss der Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls Gelegenheit, Ihren Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung nicht länger als einen Monat. 

Die Frist zur Bearbeitung kann auf 2 Monate verlängert werden, wenn Ihnen die gewünschten Informationen anders nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Ihr Antrag eine besonders intensive Prüfung erfordert. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich informiert.

Frist

Antragsfrist: Keine

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Dokumente und Informationen bestehen Aufbewahrungsfristen, nach deren Ablauf sie gegebenenfalls gelöscht werden dürfen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen für Sie zu beschaffen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • mündliche, persönliche oder schriftliche Aktenauskunft kann beantragt werden
  • keine Auskunft oder Einsicht in personenbezogene Akten
  • Hamburgisches Transparenzportal: zentrale Online-Plattform über die man freien Zugang auf eine Vielzahl veröffentlichter Daten hat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal