Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
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Begriffe im Kontext
Umzug (Synonym), Radio, Beitragspflicht im privatem Bereich (Synonym), Hörfunk, Beitragspflicht im privatem Bereich (Synonym), Gebühreneinzugszentrale im privatem Bereich (Synonym), Rundfunkgebühren im privatem Bereich (Synonym), GEZ im privatem Bereich (Synonym), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im privatem Bereich (Synonym), Fernsehgebühren im privatem Bereich (Synonym), Fernsehen im privatem Bereich (Synonym), Fernseh- und Rundfunkgebühren im privaten Bereich (Synonym), Rundfunk- und Fernsehgebühren im privaten Bereich (Synonym), ARD, ZDF, Deutschlandradio im privaten Bereich (Synonym)
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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
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Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
· Rundfunkgeräte,
· Smartphones und
· Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für
· Familien
· Wohngemeinschaften
· Unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim?
Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
· vom Treppenhaus oder
· einem Vorraum aus oder
· von außen betreten können.
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
· Rundfunkgeräte,
· Smartphones und
· Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für
· Familien
· Wohngemeinschaften
· Unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim?
Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
· vom Treppenhaus oder
· einem Vorraum aus oder
· von außen betreten können.
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
· wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
· wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
· dass diese von niemandem bewohnt wird,
· dass für diese kein Mietvertrag besteht und
· dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
· wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
· wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
· dass diese von niemandem bewohnt wird,
· dass für diese kein Mietvertrag besteht und
· dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Für Bürgerinnen und Bürger:
· je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
· jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
· ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen.
Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
· je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
· jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
· ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen.
Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner.
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.