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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

Hamburg 99107008010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008010000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rundfunkgebührenbefreiung (Synonym), Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (Synonym), Fernsehgebührenbefreiung (Synonym), GEZ-Gebührenbefreiung (Synonym), Befreiung von der Rundfunkgebühr (Synonym), Befreiung von der Fernsehgebühr (Synonym), Umzug (Synonym), Radio, Beitragspflicht, Befreiung (Synonym), Hörfunk, Beitragspflicht, Befreiung (Synonym), Gebühreneinzugszentrale, Befreiung (Synonym), Rundfunkgebühr, Befreiung (Synonym), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Befreiung (Synonym), Fernsehgebühr, Befreiung (Synonym), Fernsehen, Befreiung (Synonym), ARD, ZDF, Deutschlandradio, Befreiung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2025

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Handlungsgrundlage

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

Volltext

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • BAföG (für Studierende)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Auch wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
  • Nachweis über Taubblindheit
  • Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Voraussetzungen

Sie erhalten
  • Sozialleistungen oder Ihre Einkünfte überschreiten die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 17,50 Euro (Dafür benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.)
  • Blindenhilfe oder sind taubblind.
Wenn Sie die Rundfunkgebühr für Ihre Hauptwohnung bezahlen und auch für Ihre Nebenwohnung beitragspflichtig sind, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Ihre Nebenwohnung erhalten.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Falls Sie aufgrund der Bearbeitungsdauer bereits Rundfunkgebühren zahlen, bekommen Sie diese erstattet oder verrechnet.

Frist

Beantragen Sie die Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Bescheid zur Rundfunkbeitragspflicht erhalten haben.

In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bezug von Sozialleistungen möglich
  • Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung
  • Befreiung auch bei Bezug von Blindenhilfe oder für taubblinde Menschen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

nicht vorhanden

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