Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Fachlich freigegeben durch
HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialhilfe
- BAföG (für Studierende)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Antrag
- Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
- Nachweis über Taubblindheit
- Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
- bedarfsweise weitere Nachweise
Sie erhalten
- Sozialleistungen oder Ihre Einkünfte überschreiten die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 17,50 Euro (Dafür benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.)
- Blindenhilfe oder sind taubblind.
- Sie reichen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Falls Sie aufgrund der Bearbeitungsdauer bereits Rundfunkgebühren zahlen, bekommen Sie diese erstattet oder verrechnet.
Beantragen Sie die Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Bescheid zur Rundfunkbeitragspflicht erhalten haben.
In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.
In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bezug von Sozialleistungen möglich
- Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung
- Befreiung auch bei Bezug von Blindenhilfe oder für taubblinde Menschen