Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Abmeldung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Fachlich freigegeben durch
HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn:
In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn:
- Sie ins Ausland umziehen,
- Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits zahlt oder
- Ihre Wohnung aufgeben.
In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.
Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags reichen Sie je nach Grund folgende Unterlagen ein:
Umzug ins Ausland:
Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:
Aufgabe der Wohnung:
Umzug ins Ausland:
- Abmeldebestätigung oder eine andere Bestätigung der zuständigen Meldebehörde, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen
Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:
- Beitragsnummer der Person, mit der Sie zusammenziehen sowie
- Nachweis über den gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel: Mietbescheinigung oder Meldebestätigung
Aufgabe der Wohnung:
- Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder
- Nachweis über die Aufgabe der Wohnung, zum Beispiel Kündigungsbestätigung des Vermieters
- Sie können die Rundfunkgebühren elektronisch mittels Online-Dienst des Beitragsservice abmelden.
- Alternativ können Sie das Abmeldeformular ausdrucken und ausfüllen.
- Geben Sie in jedem Falle Ihre Beitragsnummer an, damit die Abmeldung Ihrem Beitragskonto zugeorndet werden kann.
- Fügen Sie der Abmeldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie die Abmeldung an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle erfasst und prüft Ihre Abmeldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Falls erforderlich werden Ihre Abmeldedaten mit Ihren Meldedaten bei der Einwohnermeldebehörde abgeglichen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
- Die zuständige Stelle archiviert Ihre Beitragsdaten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht.
Melden Sie die Rundfunkgebühren schnellstmöglich ab, nachdem die Beitragspflicht für Sie entfällt.
Ihre Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Wichtig ist, dass die Beitragspflicht frühestens am Ende des Monats endet, in dem Sie dies mitgeteilt haben.
- Monatliche Gebühr zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Beitragspflicht entfällt bei:
- Umzug ins Ausland
- Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt
- Aufgabe der Wohnung
- In diesen Fällen ist eine Abmeldung des Beitrags möglich