Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Fachlich freigegeben durch
HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Wenn Sie als volljährige Person in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie den Rundfunkbeitrag anmelden.
Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.
Melden Sie den Rundfunkbeitrag an, wenn Sie in eine Wohnung gezogen sind.
Wenn bereits eine andere Person aus Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen Sie ihn nicht anmelden.
Falls Sie Sozialleistungen erhalten oder besondere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.
Melden Sie den Rundfunkbeitrag an, wenn Sie in eine Wohnung gezogen sind.
Wenn bereits eine andere Person aus Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen Sie ihn nicht anmelden.
Falls Sie Sozialleistungen erhalten oder besondere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenfrei.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.
- Sie melden Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle zum Rundfunkbeitrag an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Die Bearbeitung eines Antrags zur Anmeldung des Rundfunkbeitrags dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen.
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Wohnung beziehen. Das heißt:
Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.
- Sie wohnen dort,
- Sie sind dort gemeldet oder
- Ihr Name steht im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter.
Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.
Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
- bei Umzug in eine neue Wohnung müssen volljährige Personen den Rundfunkbeitrag anmelden
- der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und wird für jeden Haushalt erhoben, unabhängig von der Nutzung von Radio oder Fernsehen
- falls bereits eine andere Person im Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt, ist keine erneute Anmeldung nötig
- Befreiung oder Ermäßigung möglich, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden oder bestimmte gesundheitliche Einschränkungen vorliegen