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Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Hamburg 99012071006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012071006000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Leistungsbezeichnung II

Nutzungsänderung von Gebäuden und Gebäudeteilen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fa. Nutzungsänderung von Gebäuden-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Gewerbliche Nutzung von Gebäuden-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Teaser

Bevor Sie die genehmigte Nutzungsart einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung. 

Volltext

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage ändern wollen. (Zum Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude).Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Bauvorlageberechtigter kann Sie entsprechend informieren. Benötigt werden können je nach Art Ihres Anliegens:
  • Baubeschreibung
  • Lageplan oder Liegenschaftsplan
  • Bauzeichnungen
  • Gutachten
  • Bauzahlennachweise
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Standsicherheitsnachweis
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf

Voraussetzungen

Der Nutzungsänderung dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Kosten

Gebühr: 67€ - 3.600€
Nutzungsänderung, in deren Zusammenhang keine oder nur geringfügige genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen durchgeführt werden: 66,84 EUR - 3.600,00 EUR 

Bei Neu-,Um- und Anbauten richten sich die Gebühren nach den anrechenbaren oder nach den Herstellungskosten:
  • für je 1.000,00 EUR der anrechenbaren Kosten: 20,50 EUR
  • für je 1.000,00 EUR der Herstellungskosten: 13,70 EUR
Mindestgebühr: 64,70 EUR im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Mindestgebühr: 129,40 EUR im konzentrierten Genehmigungsverfahren

Bauberatung: 32,80 EUR

Verfahrensablauf

  • Ob eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist, können Sie vorab im Rahmen einer gebührenpflichtigen Bauberatung in Erfahrung bringen.
  • Für die Nutzungsänderung müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
  • Nach Einreichen des Bauantrages durch eine bauvorlageberechtigte Person, mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Über den Ausgang der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Frist

Es gelten die entsprechenden Fristen für die Verfahren nach § 61 oder § 62 HBauO. 

Hinweise

Ein Bauantrag kann unter Umständen zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nach mehrmaliger Nachforderung nicht vollständig sind.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Nutzungsänderung von Gebäuden und Gebäudeteilen beantragen
  • Nutzungsänderung: Veränderung der genehmigten Benutzungsart oder Zweckbestimmung einer baulichen Anlage
  • Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutztem Gebäude
  • Unterschied zwischen genehmigungspflichtiger und genehmigungsfreier Nutzungsänderung, zuständige Stelle kann aufklären

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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