Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fa. Nutzungsänderung von Gebäuden-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Gewerbliche Nutzung von Gebäuden-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
§ 59 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P59
§ 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P61
§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P62
Baugebührenordnung (BauGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1/part/G
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P59
§ 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P61
§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P62
Baugebührenordnung (BauGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1/part/G
Bevor Sie die genehmigte Nutzungsart einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die genehmigte Benutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage ändern wollen. (Zum Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in einem bislang ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude).Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Ihr Bauvorlageberechtigter kann Sie entsprechend informieren. Benötigt werden können je nach Art Ihres Anliegens:
- Baubeschreibung
- Lageplan oder Liegenschaftsplan
- Bauzeichnungen
- Gutachten
- Bauzahlennachweise
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Standsicherheitsnachweis
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
Der Nutzungsänderung dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Gebühr:
67€ - 3.600€
Nutzungsänderung, in deren Zusammenhang keine oder nur geringfügige genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen durchgeführt werden: 66,84 EUR - 3.600,00 EUR
Bei Neu-,Um- und Anbauten richten sich die Gebühren nach den anrechenbaren oder nach den Herstellungskosten:
Mindestgebühr: 129,40 EUR im konzentrierten Genehmigungsverfahren
Bauberatung: 32,80 EUR
Bei Neu-,Um- und Anbauten richten sich die Gebühren nach den anrechenbaren oder nach den Herstellungskosten:
- für je 1.000,00 EUR der anrechenbaren Kosten: 20,50 EUR
- für je 1.000,00 EUR der Herstellungskosten: 13,70 EUR
Mindestgebühr: 129,40 EUR im konzentrierten Genehmigungsverfahren
Bauberatung: 32,80 EUR
- Ob eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist, können Sie vorab im Rahmen einer gebührenpflichtigen Bauberatung in Erfahrung bringen.
- Für die Nutzungsänderung müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Nach Einreichen des Bauantrages durch eine bauvorlageberechtigte Person, mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Über den Ausgang der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Ein Bauantrag kann unter Umständen zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nach mehrmaliger Nachforderung nicht vollständig sind.
- Nutzungsänderung von Gebäuden und Gebäudeteilen beantragen
- Nutzungsänderung: Veränderung der genehmigten Benutzungsart oder Zweckbestimmung einer baulichen Anlage
- Beispiel: Einrichtung einer Arztpraxis in bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutztem Gebäude
- Unterschied zwischen genehmigungspflichtiger und genehmigungsfreier Nutzungsänderung, zuständige Stelle kann aufklären
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service