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Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte Kraftfahrzeuge Informationserteilung

Hamburg 99036050013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036050013000

Leistungsbezeichnung

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte Kraftfahrzeuge Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Versicherungskennzeichen Informationen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Dreirädriges Kleinkraftrad, Versicherungskennzeichen (Synonym), Fahrrad mit Hilfsmotor, Versicherungskennzeichen (Synonym), Leichtmofa, Versicherungskennzeichen (Synonym), Mofa, Versicherungskennzeichen (Synonym), Mokick, Versicherungskennzeichen (Synonym), Moped, Versicherungskennzeichen (Synonym), Motorroller, Versicherungskennzeichen (Synonym), Zweirädriges Kleinkraftrad, Versicherungskennzeichen (Synonym), Krankenfahrstuhl, Versicherungskennzeichen (Synonym), Krankenfahrstühle, Versicherungskennzeichen (Synonym), E-Scooter (Synonym), E-Tretroller (Synonym), Versicherungsplakette für E-Scooter (Synonym), Versicherungskennzeichen E-Scooter (Synonym), Elektroroller (Synonym), E-Roller (Synonym), E-Pilot (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat.

Volltext

Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat. Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben.

Das betrifft folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
  • Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
  • Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
  • Segway
  • E-Scooter bzw. E-Tretroller
  • E-Pilot (Zuggerät für Rollstuhl)

Erforderliche Unterlagen

Für genaue Informationen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften und ist zulassungsfrei.

Kosten

Die Gebühren werden durch die jeweilige Haftpflichtversicherung festgelegt.

Verfahrensablauf

Für genaue Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Bearbeitungsdauer


Für genaue Informationen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Frist

Das Versicherungskennzeichen gilt immer ab dem 01. März eines Jahres bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Versicherungsjahr und dem Zeichen des Versicherers.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, um im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu werden
  • Versicherungskennzeichen gibt die Haftplichtversicherung heraus
  • Gültigkeit: ein Versicherungsjahr (jeweils 01.03. bis Ablauf Februar des Folgejahres)
  • Betroffen sind:

    • Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
    • Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
    • Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
    • Segway
    • E-Scooter bzw. E-Tretroller

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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