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Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Hamburg 99036011036000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011036000

Leistungsbezeichnung

Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Leistungsbezeichnung II

Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

ZB I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I (Synonym), Fahrzeugschein, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Fahrzeugschein (Synonym), Kfz-Schein verloren (ZB I) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.

Volltext

Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden. Ist das Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verkauft worden, dann kann die Zulassung auf den neuen Halter erst mit Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • bei juristischen Personen der Nachweis der Handlungsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug bei Vereinen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),  
  • Gültige Prüfbescheinigung über Hauptuntersuchung (HU),  
  • eine Überlassungserklärung des ehemaligen Halters (Verkäufer), die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer (Käufer) übergeben wurde
  • Ist jedoch keine Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgefertigt worden, so ist der Fahrzeugbrief vorzulegen.

Antragstellung in Vollmacht

  • Nur möglich wenn der Halter (Geschäftsführer des Unternehmens bei Firmenfahrzeugen) vorab eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben hat und der Bevollmächtige diese vorlegen kann
  • Vollmacht im Original mit lesbarer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss in Hamburg zugelassen oder registriert sein.

Für auswärtige Fahrzeuge werden nur Ersatzdokumente im Rahmen einer Umschreibung nach Hamburg ausgefertigt. Der Halter benötigt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.

Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 10,20 bis 50 EUR. Ggf. kommen die Kosten für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR hinzu. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann die Ausstellung sofort erfolgen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Terminbuchung

1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Verlust von Fahrzeugpapieren.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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