Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
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Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
- CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.) - die Terminbestätigung
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original (bei Zulassung fabrikneues Wohnmobil)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
- LBV Online-Dienste
- LBV-Mobil
- LBV-Terminbuchungen
- LBV-Wunschkennzeichen
- SEPA-Mandat Kfz-Steuer
- LBV Zulassungsvollmacht
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung, Adressänderung)
- Landesbetrieb Verkehr - Kontakt
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (Abmeldung)
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung
- Erklärung Empfangsbevollmächtigte
Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
- Danach wählen Sie: Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile) oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Erteilung der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs
- Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden
- Der LBV stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
- Zulassung berechtigt, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen