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Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Hamburg 99036020001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036020001000

Leistungsbezeichnung

Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Kfz Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

fabrikneues Kraftfahrzeug zulassen (Synonym), Zulassung (Synonym), Kfz Anmeldung eines gekauften Neufahrzeugs (Synonym), kfz anmeldung (Synonym), Quad (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.

Volltext

Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

 Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)  oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
  • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original (bei Zulassung fabrikneues Wohnmobil)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

Voraussetzungen

  • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.

Kosten

Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Bearbeitungsdauer


i.d.R. taggleich

Frist

keine

Hinweise

Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"). Für die Zulassung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.


Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile) oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Erteilung der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs
  • Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden
  • Der LBV stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
  • Zulassung berechtigt, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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