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Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Hamburg 99108009012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108009012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ersatz bei Verlust oder Diebstahl, Parkerleichterung für Schwerbehinderte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Ihr blauer oder orangefarbener Parkausweis verloren gegangen ist, zum Beispiel durch Diebstahl, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Ersatzausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • beim blauen Ausweis ein aktuelles Fotos (nicht älter als drei Monate, nicht zwingend biometrisch) in den Maßen 35 x 45 Millimeter
  • eine schriftliche Verlusterklärung mit dem Hinweis, dass Sie den alten Parkausweis beim LBV abgeben, falls Sie ihn wiederfinden
  • gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige
  • gegebenenfalls eine Vollmacht im Original und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person, wenn der Parkausweis nicht von Ihnen persönlich beantragt wird
  • die gültige Ausnahmegenehmigung vom LBV
  • Schwerbehinderten-Ausweis

Voraussetzungen

Der Ersatzausweis kann nur beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) Standort Mitte beantragt werden, wenn der verloren gegangene Parkausweis auch vom LBV ausgestellt wurde. Parkausweise, die von anderen Behörden erteilt wurden, kann der LBV nicht ersetzen.

Kosten

Die Beantragung eines Ersatzparkausweises ist gratis.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Der Ersatzausweis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Parkerleichterung kann nur auf eine schwerbehinderte Person ausgestellt werden. Sie müssen den Antrag nicht persönlich stellen, sondern können den Ersatzparkausweis auch formlos auf dem Postweg beantragen. Alle genannten Unterlagen müssen in Kopie beigefügt werden.
Sie können den Ausweis auch stellvertretend von einer bevollmächtigten Person beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person braucht Ihre Vollmacht und muss den eigenen Personalausweis vorlegen. Die Gültigkeit des Ersatzdokuments endet mit der gleichen Frist, die auch der Originalausweis hatte.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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