Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Inhalt
Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Begriffe im Kontext
Ersatz bei Verlust oder Diebstahl, Parkerleichterung für Schwerbehinderte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr blauer oder orangefarbener Parkausweis verloren gegangen ist, zum Beispiel durch Diebstahl, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Für die Beantragung des Ersatzausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- beim blauen Ausweis ein aktuelles Fotos (nicht älter als drei Monate, nicht zwingend biometrisch) in den Maßen 35 x 45 Millimeter
- eine schriftliche Verlusterklärung mit dem Hinweis, dass Sie den alten Parkausweis beim LBV abgeben, falls Sie ihn wiederfinden
- gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige
- gegebenenfalls eine Vollmacht im Original und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person, wenn der Parkausweis nicht von Ihnen persönlich beantragt wird
- die gültige Ausnahmegenehmigung vom LBV
- Schwerbehinderten-Ausweis
Der Ersatzausweis kann nur beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) Standort Mitte beantragt werden, wenn der verloren gegangene Parkausweis auch vom LBV ausgestellt wurde. Parkausweise, die von anderen Behörden erteilt wurden, kann der LBV nicht ersetzen.
Der Ersatzausweis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Parkerleichterung kann nur auf eine schwerbehinderte Person ausgestellt werden. Sie müssen den Antrag nicht persönlich stellen, sondern können den Ersatzparkausweis auch formlos auf dem Postweg beantragen. Alle genannten Unterlagen müssen in Kopie beigefügt werden.
Sie können den Ausweis auch stellvertretend von einer bevollmächtigten Person beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person braucht Ihre Vollmacht und muss den eigenen Personalausweis vorlegen. Die Gültigkeit des Ersatzdokuments endet mit der gleichen Frist, die auch der Originalausweis hatte.
Sie können den Ausweis auch stellvertretend von einer bevollmächtigten Person beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person braucht Ihre Vollmacht und muss den eigenen Personalausweis vorlegen. Die Gültigkeit des Ersatzdokuments endet mit der gleichen Frist, die auch der Originalausweis hatte.