Antrag E-Kennzeichen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elektrofahrzeuge, Kennzeichen (Synonym), Elektroauto, Kennzeichen (Synonym), Hybridfahrzeuge, Kennzeichen (Synonym), freies Parken Elektrofahrzeuge (Synonym), E-Kennzeichen (Synonym), E-Auto (Synonym), Elektroauto (Synonym), Beantragungen von E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (Synonym), Elektrofahrzeug (Synonym), elektrisch (Synonym), elektro (Synonym), Elektrokennzeichen (Synonym), Elektromobilitätsgesetz (EmoG) (Synonym), Fahrzeugzulassung (Synonym), Kennzeichen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
03.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Kfz-Zulassung (LBV)
Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Kennzeichenschilder
- die Terminbestätigung
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugten der Firma
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
Die Gebührenhöhe beträgt 27,00 EUR. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschild.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Sie können beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs Geld einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich
Voraussetzung für gebührenfreies Parken:
- Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe, damit die Höchstparkdauer kontrolliert werden kann
- Kennzeichen an dessen Ende ein E geprägt ist
- Auf Parkplätzen an Ladesäulen gelten die Regelungen der entsprechenden Beschilderung des Parkplatzes.
Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
- Danach wählen Sie: Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
- E-Kennzeichen ist nötig für:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden können, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- Brennstoffzellenautos
- Mögliche Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen:
- kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze