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Antrag E-Kennzeichen Genehmigung

Hamburg 99108041006000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108041006000

Leistungsbezeichnung

Antrag E-Kennzeichen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Kfz Kennzeichen, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Elektrofahrzeuge, Kennzeichen (Synonym), Elektroauto, Kennzeichen (Synonym), Hybridfahrzeuge, Kennzeichen (Synonym), freies Parken Elektrofahrzeuge (Synonym), E-Kennzeichen (Synonym), E-Auto (Synonym), Elektroauto (Synonym), Beantragungen von E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (Synonym), Elektrofahrzeug (Synonym), elektrisch (Synonym), elektro (Synonym), Elektrokennzeichen (Synonym), Elektromobilitätsgesetz (EmoG) (Synonym), Fahrzeugzulassung (Synonym), Kennzeichen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.

Volltext

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
  • reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
  • kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Diese Kennzeichen sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die Kennzeichenschilder
  • die Terminbestätigung

falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugten der Firma
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Voraussetzungen

Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
 

Kosten

Die Gebührenhöhe beträgt 27,00 EUR. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschild.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

  i.d.R. taggleich

Frist

  Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Hinweise

Sie können beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs Geld einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
 

Voraussetzung für gebührenfreies Parken:

  • Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe, damit die Höchstparkdauer kontrolliert werden kann
  • Kennzeichen an dessen Ende ein E geprägt ist
  • Auf Parkplätzen an Ladesäulen gelten die Regelungen der entsprechenden Beschilderung des Parkplatzes.
Bei der Kennzeichenauswahl ist zu berücksichtigen, dass auf dem Kennzeichen neben dem "HH" für Hamburg maximal entweder zwei Mittelbuchstaben und drei Ziffern bzw. ein Mittelbuchstabe und vier Ziffern sein dürfen. Nur dann kann das benötigte "E" ergänzt werden. Die weitere Zulassung eines Elektrofahrzeugs unterscheidet sich nicht von der anderer Fahrzeuge.

Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

  Widerspruch

Kurztext

  • Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • E-Kennzeichen ist nötig für:
    • Reine Batterieelektrofahrzeuge
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden können, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
    • Brennstoffzellenautos
  • Mögliche Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen:
    • kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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