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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuer-klasse bei Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Hamburg 99102036011005 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011005

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuer-klasse bei Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungsbezeichnung II

Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Beendigung Getrenntleben (Synonym), ELStAM (Synonym), Gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung (Synonym), Beendigung der Trennung (Synonym), Wiederaufnahme der Ehe (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Änderung nach Wiederaufnahme der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Synonym), nach Trennung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Volltext

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
 
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
 
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

 

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen.


Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte/Lebenspartner anwesend zu sein.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit den Antrag über ELSTER zu erstellen und zu versenden.

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder nutzen Sie den entsprechenden Antrag des Onlinefinanzamtes ELSTER.
 
  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet werden.

Frist

Die familiengerechte Steuerklasse wird zu Beginn des Monats zugeteilt, in dem die Trennung aufgehoben wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

  • Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.
  • Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet das dauernde Getrenntleben
  • familiengerechte Steuerklasse (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist
  • Zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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