Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kircheneintritt
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kircheneintritt, ELStAM (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Lohnkirchensteuer (Synonym), ELStAM (Synonym), Wiedereintritt Kirche (Synonym), Kirchenwiedereintritt (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Kircheneintritt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
Titel: § 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten, die Steuern erhebt, geben Sie eine Erklärung gegenüber der Religionsgemeinschaft ab.
Sie treten in eine steuererhebende Religionsgemeinschaft ein oder wieder ein, indem Sie eine Erklärung gegenüber der entsprechenden Religionsgemeinschaft abgeben. Der HamburgService vor Ort ist für die Änderungen der Religionszugehörigkeit zuständig, da die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Meldedaten basieren. Die Finanzämter können die Religionszugehörigkeit nicht ändern.
Persönliche Erklärung des Kircheneintritts beziehungsweise Wiedereintritts gegenüber der Religionsgemeinschaft.
- Sie erklären Ihren Eintritt oder Wiedereintritt gegenüber der Religionsgemeinschaft (Pastor/Pastorin). Die Pastorin / der Pastor meldet den Eintritt an die Kirchenverwaltung.
- Die Religionsgemeinschaft informiert den HamburgService vor Ort über Ihren Eintritt.
- Der HamburgService vor Ort leitet elektronisch die Information an das Bundeszentralamt für Steuern und Finanzämter weiter.
- Die zuständige Stelle stellt die Daten über Ihre geänderten Lohnsteuermerkmale der ELStAM in der Datenbank für Arbeitgeber bereit.
Die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals wird zum 1. des Folgemonats nach dem Eintritt wirksam.
Kirchen-/Kultussteuer von fünf Religionsgemeinschaften in Hamburg werden von Finanzämtern verwaltet: Evangelisch-lutherische, Römisch-katholische, Alt-Katholische Kirche, Jüdische Gemeinde, Evangelisch-reformierte Kirche.
Hinweise zur Kirchensteuer:
Informationen zur Berechnung der Kirchensteuer erhalten Sie grundsätzlich bei der kostenlosen Servicenummer der Nordkirche: 0800 - 118 12 04
- Kircheneintritt Änderung Lohnsteuer
- Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Kircheneintritt.
- Für Kircheneintritt beziehungsweise Wiedereintritt ist die Religionsgemeinschaft zuständig.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service