Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kircheneintritt

Hamburg 99102036011001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011001

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kircheneintritt

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Kircheneintritt, ELStAM (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Lohnkirchensteuer (Synonym), ELStAM (Synonym), Wiedereintritt Kirche (Synonym), Kirchenwiedereintritt (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Kircheneintritt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage


Titel: § 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html

Teaser

Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten, die Steuern erhebt, geben Sie eine Erklärung gegenüber der Religionsgemeinschaft ab.

Volltext

Sie treten in eine steuererhebende Religionsgemeinschaft ein oder wieder ein, indem Sie eine Erklärung gegenüber der entsprechenden Religionsgemeinschaft abgeben. Der HamburgService vor Ort ist für die Änderungen der Religionszugehörigkeit zuständig, da die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Meldedaten basieren. Die Finanzämter können die Religionszugehörigkeit nicht ändern.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Persönliche Erklärung des Kircheneintritts beziehungsweise Wiedereintritts gegenüber der Religionsgemeinschaft.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  • Sie erklären Ihren Eintritt oder Wiedereintritt gegenüber der Religionsgemeinschaft (Pastor/Pastorin). Die Pastorin / der Pastor meldet den Eintritt an die Kirchenverwaltung.
  • Die Religionsgemeinschaft informiert den HamburgService vor Ort über Ihren Eintritt.
  • Der HamburgService vor Ort leitet elektronisch die Information an das Bundeszentralamt für Steuern und Finanzämter weiter.
  • Die zuständige Stelle stellt die Daten über Ihre geänderten Lohnsteuermerkmale der ELStAM in der Datenbank für Arbeitgeber bereit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals wird zum 1. des Folgemonats nach dem Eintritt wirksam.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kirchen-/Kultussteuer von fünf Religionsgemeinschaften in Hamburg werden von Finanzämtern verwaltet: Evangelisch-lutherische, Römisch-katholische, Alt-Katholische Kirche, Jüdische Gemeinde, Evangelisch-reformierte Kirche.

Hinweise zur Kirchensteuer:
Informationen zur Berechnung der Kirchensteuer erhalten Sie grundsätzlich bei der kostenlosen Servicenummer der Nordkirche: 0800 - 118 12 04

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kircheneintritt Änderung Lohnsteuer
  • Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Kircheneintritt.
  • Für Kircheneintritt beziehungsweise Wiedereintritt ist die Religionsgemeinschaft zuständig.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal