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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

Hamburg 99102036011007 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011007

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

Leistungsbezeichnung II

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Wechsel der Steuerklasse (Synonym), Faktorverfahren (Synonym), Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V (Synonym), Änderung der Steuerklasse bei Ehegatten (Synonym), ELStAM (Synonym), Änderung der Steuerklasse bei Lebenspartnern (Synonym), Steuerklassenkombination (Synonym), Steuerklassenwahl (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Teaser

Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

Volltext

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse. Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:
  • IV/IV,
  • III/V oder
  • Steuerklasse IV mit Faktor.
Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.
Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V. Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner
  • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder 
  • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.
Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln. Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen. Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin werden dann beide in die Steuerklasse IV eingereiht. Auf Antrag kann auch eine ungünstigere Steuerklasse berücksichtigt werden (z.B. Steuerklasse I statt Steuerklasse IV). Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, da im Folgejahr der Trennung die Steuerklasse zu ändern ist (Steuerklasse I).
Hinweis: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehrbegründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ mit Steueridentifikationsnummer und der Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartners
  • Formular „ Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner

Voraussetzungen

Es muss eine intakte Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen, damit zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen gewählt werden kann. Ein dauerhaftes Getrenntleben beendet die Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, ein dauerndes Getrenntleben oder die Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft erklären, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen:

Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel online und barrierefrei über MEIN ELSTER stellen. ELSTER ist ein plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. In einer ersten Stufe wird ausschließlich das Anbieten bzw. der Eingang der Anträge/Erklärungen unbeschränkt steuerpflichtiger Personen umfasst.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Alternativ können Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular auswählen: 
  • "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Füllen Sie den Antrag bzw. die Erklärung am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus. Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag bzw. die Erklärung unterschreiben.
Schicken Sie die Dokumente per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird nach Eingang beim zuständigen Finanzamt schnellstmöglich umgesetzt. Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Frist

Grundsätzlich keine.
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel ist jedoch bis Anfang November eines Jahres zu stellen, wenn die geänderte Steuerklasse noch für den Lohnabrechnungszeitraum Dezember des gleichen Jahres berücksichtigt werden soll.
Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Hinweise

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

  • Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern und Lebenspartnern
  • Ab dem Tag der Eheschließung bekommen Beide Steuerklasse IV zugeordnet, Steuerklasse IV wird automatisch berücksichtigt (gesetzlicher Regelfall)
  • bei Eheschließung im Ausland gilt dies nicht; Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde (und ggf. weitere Nachweise) erforderlich
  • Steuerklasse IV wird auf Antrag geändert
  • Antrag auf Steuerklassenänderung ist gemeinsam zu stellen
  • Wahl zwischen Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV oder IV/IV mit Faktor möglich
  • Zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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