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Alsterbootangelkarte Erteilung

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Alsterbootangelkarte Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Alsterbootangelkarte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Alsterbootangelkarte-online (Synonym), Gewässernutzungen im Alsterrevier (Synonym), Angelkarte - Alster (Synonym), HamburgService-Alsterbootangelkarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Liebetanz-Vahldiek, Martin

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie auf der Alster aus Ihrem Boot heraus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Volltext

Wenn Sie in den Gewässern der Alster  vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. 

Die Alsterbootangelkarte erlaubt Ihnen das Fischen auf der Alster zwischen der Hasenbergbrücke und der Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern der Alster. Ausgenommen davon sind der Stadtparksee und der innerhalb des Stadtparkgeländes befindliche Teil des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals.

Erforderliche Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kopie des gültigen Fischereischeins.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins.

Kosten

25,50 EUR
Wenn Sie die Alsterbootangelkarte über den Online-Dienst beantragen, wird der Betrag per Lastschriftverfahren eingezogen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag über den bereitgestellten Online-Dienst, per Mail, schriftlich per Brief oder persönlich ein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag nicht über den Online-Dienst einreichen, machen Sie mindestens folgende Angaben:
    • Vor- und Nachname
    • postalischer Anschrift
    • Telefonnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Bei Online-Antrag: Sofort
Bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung: Bis zu einer Woche

Frist

Sie können ab dem 01. Januar eines Jahres eine Alsterbootangelkarte beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Pro Jahr werden 120 Alsterbootangelkarten herausgegeben.
  • In den Monaten Juli und August dürfen Sie in den Gewässern der Alster nicht fischen.
  • Beim Angeln müssen Sie folgende Dokumente dabei haben und den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Aufforderung vorzeigen:
    • Bootsangelkarte,
    • Fischereischein,
    • Fischereiabgabe-Nachweis
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Sie dürfen nicht aus einem Belly Boot heraus fischen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Für das Fischen vom Boot in den Gewässern der Alster ist eine Erlaubnis erforderlich. 
  • Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. 
  • Die Erlaubnis wird in Form einer Angelkarte erteilt. 
  • Bestimmte Auflagen können mit der Erlaubnis verbunden sein. 
  • Die Alsterbootangelkarte erlaubt das Fischen auf der Alster zwischen Hasenbergbrücke und Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern. 
  • Der Stadtparksee und die innerhalb des Stadtparkgeländes befindlichen Teile des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals sind ausgenommen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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