Alsterbootangelkarte Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Alsterbootangelkarte-online (Synonym), Gewässernutzungen im Alsterrevier (Synonym), Angelkarte - Alster (Synonym), HamburgService-Alsterbootangelkarte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Liebetanz-Vahldiek, Martin
§ 42 Abs. 1 Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung
https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/Hafenverkehrsordnung_Stand_August_2019.pdf
§ 57 Abs. 1 Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
https://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__57.html
https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/Hafenverkehrsordnung_Stand_August_2019.pdf
§ 57 Abs. 1 Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
https://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__57.html
Wenn Sie in den Gewässern der Alster vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
Die Alsterbootangelkarte erlaubt Ihnen das Fischen auf der Alster zwischen der Hasenbergbrücke und der Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern der Alster. Ausgenommen davon sind der Stadtparksee und der innerhalb des Stadtparkgeländes befindliche Teil des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals.
Die Alsterbootangelkarte erlaubt Ihnen das Fischen auf der Alster zwischen der Hasenbergbrücke und der Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern der Alster. Ausgenommen davon sind der Stadtparksee und der innerhalb des Stadtparkgeländes befindliche Teil des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals.
- beidseitige Kopie des Personalausweises
- Kopie des gültigen Fischereischeins.
25,50 EUR
Wenn Sie die Alsterbootangelkarte über den Online-Dienst beantragen, wird der Betrag per Lastschriftverfahren eingezogen.
Wenn Sie die Alsterbootangelkarte über den Online-Dienst beantragen, wird der Betrag per Lastschriftverfahren eingezogen.
- Sie reichen Ihren formlosen Antrag über den bereitgestellten Online-Dienst, per Mail, schriftlich per Brief oder persönlich ein.
- Wenn Sie Ihren Antrag nicht über den Online-Dienst einreichen, machen Sie mindestens folgende Angaben:
- Vor- und Nachname
- postalischer Anschrift
- Telefonnummer
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis.
Bei Online-Antrag: Sofort
Bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung: Bis zu einer Woche
Bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung: Bis zu einer Woche
- Pro Jahr werden 120 Alsterbootangelkarten herausgegeben.
- In den Monaten Juli und August dürfen Sie in den Gewässern der Alster nicht fischen.
- Beim Angeln müssen Sie folgende Dokumente dabei haben und den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Aufforderung vorzeigen:
- Bootsangelkarte,
- Fischereischein,
- Fischereiabgabe-Nachweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Sie dürfen nicht aus einem Belly Boot heraus fischen.
- Für das Fischen vom Boot in den Gewässern der Alster ist eine Erlaubnis erforderlich.
- Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Die Erlaubnis wird in Form einer Angelkarte erteilt.
- Bestimmte Auflagen können mit der Erlaubnis verbunden sein.
- Die Alsterbootangelkarte erlaubt das Fischen auf der Alster zwischen Hasenbergbrücke und Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern.
- Der Stadtparksee und die innerhalb des Stadtparkgeländes befindlichen Teile des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals sind ausgenommen.