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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

Hamburg 99107008104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104001

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag - weitere Wohnung anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

GEZ Anmeldungen (Synonym), Umzug (Synonym), Radio, Beitragspflicht Anmeldung (Synonym), Hörfunk, Beitragspflicht Anmeldung (Synonym), Gebühreneinzugszentrale Anmeldung (Synonym), Rundfunkgebühren Anmeldung (Synonym), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Anmeldung (Synonym), Fernsehgebühr, Anmeldung (Synonym), Fernsehen Anmeldung (Synonym), Fernseh- und Rundfunkgebühren, Anmeldung (Synonym), Rundfunk- und Fernsehgebühren Anmeldung (Synonym), Anmeldung Rundfunk- und Fernsehgebühren (Synonym), ARD, ZDF, Deutschlandradio, Anmeldung (Synonym), ARD (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), Beitragsservice (Synonym), BR (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Fernsehen (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), GEZ (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), Hörfunk (Synonym), HR (Synonym), MDR (Synonym), NDR (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), Radio (Synonym), RF (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Rundfunkbeitragspflicht (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), SWR (Synonym), WDR (Synonym), ZDF (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2025

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine weitere Wohnung haben, müssen Sie diese für den Rundfunkbeitrag anmelden. Der Beitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig.

Volltext

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Der Beitrag gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.

Wenn Sie zu Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung mieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Wohnwagen, wenn Sie diese überwiegend an einem festen Standort privat nutzen.

In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung beantragen, wenn Ihre Hauptwohnung bereits beitragspflichtig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
  • Formular: Zumeldung einer Wohnung

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Kosten

Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenfrei.

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle zum Rundfunkbeitrag an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dieses Antrags dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen.

Frist

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Wohnung beziehen. Das heißt:
  • Sie wohnen dort,
  • Sie sind dort gemeldet oder
  • Ihr Name steht im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter.

Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.

Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

monatliche Gebühr zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragspflicht gilt für jeden Haushalt, unabhängig von der Nutzung von Radio oder Fernsehen
Anmeldepflicht für jede zusätzliche Wohnung neben der Hauptwohnung
auch privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die überwiegend ortsfest genutzt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

nicht vorhanden

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