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Patentanwaltsgesellschaft Zulassung

Hamburg 99082008007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082008007000

Leistungsbezeichnung

Patentanwaltsgesellschaft Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

PAO (Synonym), Patentanwaltskammer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Teaser

Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Die Gesellschaftenden einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen, wie Patentanwälte, folgende Tätigkeiten anbieten:
  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular, gegebenenfalls mit Anlagen
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrag oder beglaubigte Kopie
  • Zulassungsurkunden der Gesellschaftenden, Geschäftsführenden, Prokuristinnen und Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original

Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in den oben genannten Angelegenheiten ist.
  • Die Gesellschaft darf nicht an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung beteiligt sein.
  • Die Gesellschaft muss von Patentanwältinnen und Patentanwälten verantwortlich geführt werden.
  • Die Geschäftsführung und Gesellschaftende müssen ausschließlich Mitglieder der Patentanwaltskammer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberatende, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfende und vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sein. Daneben können Angehörige von Patentanwaltsberufen aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Staaten Gesellschaftende sein. Diese müssen in der Patentanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
  • Die Geschäftsführeden, gegebenenfalls Prokuristinnen und  Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte für den gesamten Geschäftsbetrieb, müssen jeweils mehrheitlich Patentanwältinnen und Patentanwälte sein.
  • Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muss bei den Patentanwältinnen und Patentanwälten liegen.
  • Die Unabhängigkeit der Patentanwältinnen und Patentanwälte, die als Geschäftsführende, Prokuristinnen und Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein.
  • Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall abgeschlossen worden sein oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.
  • Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "Patentanwaltsgesellschaft" enthalten.

Kosten

Die Zulassungsgebühr beträgt EUR 1.200

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
  • Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
  • Die Patentanwaltskammer überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen.
  • Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft.
  • Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.

Bearbeitungsdauer

Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Neben der GmbH können Sie auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts etc. gründen. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Bitte erfragen Sie etwaige Rechtsbehelfe bei der Patentanwaltskammer.

Kurztext

  • Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft
  • Gründung einer Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH
  • Zuständig: Patentanwaltskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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